+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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O zeigt bei Staatsanwältin S an, dass B ihr vor sechs Jahren ihren Laptop entwendet habe.

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Einordnung des Falls

Verjährung 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Kann S mit Blick auf eine mögliche Verjährung noch Anklage erheben?

Nein, das ist nicht der Fall!

Ist die Tat verjährt, steht der Verfolgung der Tat das Verfahrenshindernis der Verjährung entgegen (§ 78 StGB). Die Berechnung der Verjährungsfrist richtet sich nach § 78 Abs. 2-4 StGB und richtet sich nach der Regelstrafandrohung des jeweiligen Straftatbestands. Die Höchststrafe des § 242 StGB ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Deshalb richtet sich die Länge der Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB und beträgt fünf Jahre. Die Frist hat gemäß § 78a StGB mit Beendigung der Wegnahmehandlung vor sechs Jahren begonnen, wurde auch nicht gehemmt oder unterbrochen und ist damit abgelaufen. S kann keine Anklage mehr erheben.
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