Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Entstehung von Schuldverhältnissen
Negative Abschlussfreiheit I, § 22 PBefG
Negative Abschlussfreiheit I, § 22 PBefG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudent J hatte einen langen Tag in der Bib. Er möchte sich ausnahmsweise eine Taxifahrt nach Hause gönnen. Taxifahrer T weigert sich, ihn mitzunehmen. Er habe Juristen noch nie besonders leiden können.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Negative Abschlussfreiheit I, § 22 PBefG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. J hat durch die Bitte, ihn nach Hause zu fahren, ein Angebot zum Vertragsschluss gemäß § 145 BGB abgegeben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T durfte das Angebot ablehnen. Die Auswahl des Vertragspartners ist Ausfluss der durch Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Abschlussfreiheit.
Nein, das trifft nicht zu!
3. T ist nach § 22 PBefG verpflichtet, das Angebot des J anzunehmen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Faby
10.4.2022, 19:39:20
Ist § 10 EnWG für den
Kontrahierungszwangvon Energieversorgern wirklich richtig? Ich kann das da nicht so richtig rauslesen. Passt § 36 EnWG nicht besser? 🤔
Lukas_Mengestu
11.4.2022, 16:30:58
Danke Faby, § 10 EnWG passte hier in der Tat nicht so recht. Vielmehr ergibt sich dies aus § 17 Abs. 1 EnWG. Das haben wir angepasst. § 36 EnWG bezieht sich dagegen nur auf die Grundversorgung. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Ranii
23.5.2022, 11:31:00
Ach, der Taxifahrer ist doch wahrscheinlich selbst Jurist ;)
Raphael‘
13.6.2022, 16:09:14
Ich weiß nicht, ob das so geplant war, aber in Frage 2 ist in der Lösung bereits die Antwort für Frage 3 (bin mir nicht mehr sicher, ob die Fragenummern stimmt), ich meinte die Frage mit § 22 PBefG
Lukas_Mengestu
14.6.2022, 20:17:41
Hi RaphaKP, herzlich willkommen im Forum und vielen Dank für Deinen Hinweis! Das ist hier zwar in der Tat etwas gedoppelt, dient aber letztlich der Verfestigung des Inhalts. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden dies so zu belassen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Raphael‘
15.6.2022, 08:32:21
Alles klar, danke für die schnelle Antwort :)
Jonah
8.1.2023, 10:15:28
Liebes Team, gibt es beim
Kontrahierungszwangdes § 22 PBefG Ausnahmen? Beispielsweise wenn objektiv und nach den Umständen anzunehmen ist, dass jemand keine Mittel besitzt, um die Taxifahrt bezahlen zu können? Beste Grüße.
Nora Mommsen
11.1.2023, 14:16:22
Hallo Jonah Ludwig, erstmal findet die Beförderungspflicht nach Abs. 1 Nr. 3 ihre Grenze an für den Unternehmer unabwendbaren Umständen, die ihre Erfüllung verhindern oder unzumutbar machen. Taxiunternehmen verstoßen nicht unbedingt gegen die Beförderungspflicht durch Ablehnung eines Fahrauftrags wegen Verweigerung der Rückrufnummer des Auftraggebers (BayObLG 23.9.1985); sie können eine Fahrt ablehnen, wenn der Fahrgast nicht zur Barzahlung bereit ist (OLG Hamburg 26.8.2010, BeckRS 2010, 23057); zudem gibt es ggfs. Grenzen der Beförderungspflicht bei Unzumutbarkeit (Feindschaft zwischen Fahrer und Fahrgast) vgl. OLG Köln (27.8.1968, NJW 1969, 65). Die Beförderungspflicht ist also keineswegs unbegrenzt. Zudem ist sie auch räumlich begrenzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Peter im Pech
29.1.2024, 19:43:09
Angenommen ich müsste zu Fuß nach Hause und werde dabei ausgeraubt, nachdem der Taxifahrer mein Angebot abgewiesen hat, kann ich dann ihm ggü. Schadensersatz nach den §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB verlangen?