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Klassiker im Öffentlichen Recht
Haar- und Barterlass der Bundeswehr – verfassungsgemäße Grundlage
Haar- und Barterlass der Bundeswehr – verfassungsgemäße Grundlage
19. August 2025
20 Kommentare
4,6 ★ (21.440 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach dem Haar- und Barterlass der Bundeswehr muss das Haar männlicher Soldaten am Kopf anliegen oder so kurz sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Es darf Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. Dies soll einem einheitlichen Auftreten dienen. Soldat S sieht seine Grundrechte verletzt.
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