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Haar- und Barterlass der Bundeswehr – verfassungsgemäße Grundlage

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Haar- und Barterlass der Bundeswehr – verfassungsgemäße Grundlage

25. April 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Nach dem Haar- und Barterlass der Bundeswehr muss das Haar männlicher Soldaten am Kopf anliegen oder so kurz sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Es darf Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. Dies soll einem einheitlichen Auftreten dienen. Soldat S sieht seine Grundrechte verletzt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
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