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Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen ohne Vorsatz (§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Absichtsmerkmal bei Polizeiflucht (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Eine Streifenwagenbesatzung will T einer Verkehrskontrolle unterziehen. T beschleunigt seinen Pkw, um die Polizei abzuhängen. Er fährt 145 km/h (statt der erlaubten 50 km/h), überfährt eine rote Ampel und schneidet mehrere Kurven. Die Polizeibeamten geben die Verfolgung auf.

Vorsatz-Vorsatz-Kombination beim verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB)
M1 und M2 wollen bei einer Bergfahrt das Fahr- und Beschleunigungsverhalten ihrer Motorräder vergleichen. M2 gibt das Tempo vor und M1 soll „dranbleiben“. Beide haben Gefährdungsvorsatz. Als M1 wegen der sehr hohen Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn gerät, kann O nur knapp ausweichen.