Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315d Abs. 5 StGB: Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
T nimmt an einem illegalen Straßenrennen teil. Er vertraut zwar darauf, dass niemand zu Schaden kommt, nimmt konkrete Gefährdungen aber billigend in Kauf. Da er die Kontrolle verliert, rast er in eine Menschenmenge. 20 Menschen erleiden einfache Gesundheitsschädigungen.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315d StGB: Erfolgsqualifizierter Versuch?
Motorradfahrer T fährt auf einer Landstraße mit 250 km/h auf A zu und will kurz vorher ausweichen. Er geht davon aus, dass A in konkrete Gefahr geraten wird. Bevor T den A erreicht, überfährt er aber versehentlich den P, der unbemerkt von T die Straße überqueren wollte. P stirbt.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315d Abs. 5 StGB: Kein Grunddelikt
Im Vertrauen darauf, dass schon „alles gut gehen“ werde, rast Motorradfahrerin T mit über 100 km/h durch die Stadt, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. Als O die Straße überquert, kann T nicht rechtzeitig bremsen. O stirbt.
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§ 315d Abs. 2 StGB: Voraussetzungen erfüllt
T filmt mit seiner Helmkamera, wie er mit seinem Motorrad extrem schnell durch die Kölner Innenstadt rast. Er kann nicht rechtzeitig bremsen und kollidiert mit der Fahrertür des O (Sachschaden: €1.300). Nur durch einen glücklichen Zufall bleibt O unverletzt.