Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB: 26 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 26 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte

§ 315d Abs. 5 StGB: Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen

T nimmt an einem illegalen Straßenrennen teil. Er vertraut zwar darauf, dass niemand zu Schaden kommt, nimmt konkrete Gefährdungen aber billigend in Kauf. Da er die Kontrolle verliert, rast er in eine Menschenmenge. 20 Menschen erleiden einfache Gesundheitsschädigungen.

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Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte

§ 315d Abs. 5 StGB: Kein Gefahrverwirklichungszusammenhang

Motorradfahrer T fährt (mit Gefährdungsvorsatz) auf einer Landstraße 300m unter Vollgas und einer Endgeschwindigkeit von 250 km/h auf A zu, um diesen zu erschrecken. T weicht ganz knapp vor dem Zusammenstoß aus. Kurz darauf überfährt T (ohne Gefährdungsvorsatz) den Passanten P, der unbemerkt von T die Straße überqueren wollte. P stirbt.

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Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte

§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Absichtsmerkmal bei Polizeiflucht

Eine Streifenwagenbesatzung will T einer Verkehrskontrolle unterziehen. T beschleunigt seinen Pkw, um die Polizei abzuhängen. Er fährt 145 km/h (statt der erlaubten 50 km/h), überfährt eine rote Ampel und schneidet mehrere Kurven. Die Polizeibeamten geben die Verfolgung auf.

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Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte

§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB: Straflose versuchte Teilnahme

T1, T2 und T3 wollen an einem illegalen Rennen teilnehmen. Bereits auf dem Weg dorthin wird T1 von der Polizei geschnappt. T2 und T3 stehen an der Startlinie und warten auf das verabredete Startzeichen. Die Polizei nimmt auch die beiden fest und hindert sie am Losfahren.