Gefährliche Körperverletzung mittels Waffe – Splitter
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt aus einem auf einer Bundesautobahn von ihm geführten LKW heraus im fließenden Verkehr auf andere Fahrzeuge. Dabei verwendet er eine Walther P 38. Ein Projektil durchschlägt die Glasscheibe des Autotransporters von O. O erleidet durch die Glassplitter Schnittverletzungen sowie ein Knalltrauma.
Einordnung des Falls
Gefährliche Körperverletzung mittels Waffe – Splitter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Körperverletzung zum Nachteil der O nach Ansicht des BGH "mittels" einer Waffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB) begangen.
Nein!
2. T hat die Körperverletzung zum Nachteil der O nach Ansicht des BGH "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) begangen.
Genau, so ist das!