JGH - Eingriffsbefugnis?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Staatsanwaltschaft bittet die zuständige Jugendgerichtshilfe um einen Bericht über die jugendliche Beschuldigte B. B erscheint zu dem vereinbarten Termin nicht.
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Einordnung des Falls
JGH - Eingriffsbefugnis?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das JGG normiert eine sogenannte "Eingriffsbefugnis der Jugendgerichtshilfe".
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Jugendgerichtshilfe kann das Erscheinen der B zwangsweise anordnen.
Nein!
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