JGH - Eingriffsbefugnis? 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die jugendliche V wurde zur Ableistung von 30 Arbeitsstunden verurteilt. Die zuständige Jugendgerichtshilfe soll dies überwachen. V nimmt die Arbeitsstunden jedoch nicht wahr.
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Einordnung des Falls
JGH - Eingriffsbefugnis? 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das JGG normiert eine sogenannte "Eingriffsbefugnis der Jugendgerichtshilfe".
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da die Jugendgerichtshilfe die Ableistung der Arbeitsstunden überwacht, kann sie diese auch zwangsweise durchsetzen.
Nein, das trifft nicht zu!
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