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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

B ist auf dem Heimweg nach Ende seines Urlaubs. Bevor er seinen Flieger besteigen kann, erschießt ihn A. Das Flugzeug stürzt unmittelbar nach dem Start ins Meer. Alle Passagiere sterben.

Einordnung des Falls

Tödlicher Schuss vor Flugzeugabsturz

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Schuss des A war kausal für den Tod des B.

Ja!

Voraussetzung strafrechtlicher Haftung beim Erfolgsdelikt ist, dass der Täter den Erfolg kausal bewirkt hat. Rechtsprechung (Rspr) und herrschende Lehre (hL) bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Der Schuss des A kann nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt (Erschießungstod) entfiele. Zwar wäre B ansonsten wenig später beim Flugzeugabsturz ums Leben gekommen. Dies ist jedoch eine hypothetische Reserveursache, die für die Kausalität des tatsächlichen Geschehens keine Rolle spielt.

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TR

Tr(u)mpeltier

2.12.2019, 16:44:46

Ich würde die Frage vielleicht umdrehen (Bs Schuß war nicht kausal, da A ohnehin kurze Zeit später ins Meer gestürzt und gestorben wäre. ANTWORT: Nein + eure Begründung ). Nach mE beschäftigt man sich dann noch mehr mit der Problematik. Denn bei dem geschilderten Sachverhalt, B erschießt A, trifft man sonst automatisch immer die richtige Antwort. Ist aber natürlich Geschmackssache.

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

11.12.2019, 14:59:59

Danke für den Vorschlag! Mag sein. Aber negative Formulierungen funktionieren in der App nicht so gut. Man müsste sonst um die Ecke denken - es stimmt als NICHT, dass XYZ NICHT so ist...

LAW

Law_yal_life

15.9.2023, 10:11:32

Ist das grds. so, dass man die hypothetische Kausalität außer Betracht lässt? Gibt es keine Ausnahmen? Ich hab komischerweise im Kopf das bei einer bestimmten Kausalitätsart tatsächlich was hinzugedacht wird. Ich glaube das war bei Rettungsfällen? Wo der Täter den X aufhält dem Opfer zu helfen? Weil das Opfer sich dann nicht verletzt hätte, sofern der X z.B. ihn aufgefangen hätte oder? ist das so richtig? Oder habe ich was falsch verstanden?

JALUD

Jan Ludwig

27.10.2023, 09:30:20

Das ist grundsätzlich so! Die Retterfälle werden nicht über die Kausalität, sondern über die objektive Zurechnung gelöst. In der Kausalität gibt es dort keine Probleme.

Alfonso_Nitti

Alfonso_Nitti

20.2.2024, 20:15:54

Liebes Jurafuchs-Team, könntet ihr in Zukunft die aktuelle Ausgabe des Buches "Wessels/Beulke/Satzger - Strafrecht AT" verwenden? Es liegen nun immerhin sieben Jahre zwischen Heute und der angegebenen Quelle. Gerne schaue ich das auch nochmal persönlich nach, jedoch scheint es mir nur angemessen, bei dem Preis für die Applikation, auch eine entsprechende Aktualität der Lehrmaterialien zu erhalten. Gleichwohl die Thematik sich vielleicht im konkreten Fall nicht besonders verändert hat. Allerdings geht es manchmal um's Prinzip - nicht wie so oft in der Juristerei angesprochen - um den Einzelfall. Wer also regelmäßig eine teure App bezahlt, sollte mE auch in regelmäßigen Abständen mit einem neuen Anstrich des vorhandenen Stoffes rechnen dürfen. LG

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

4.3.2024, 15:29:26

Hallo Alfonso, vielen Dank für Deine Nachricht! Zu unserem Anspruch gehört es, dass alle unsere Aufgaben auch entsprechende Fundstellen enthalten, um den gelernten Inhalt dort bei Bedarf noch weiter zu vertiefen. Sehr gerne werden wir bei Gelegenheit die Fundstellen älterer Aufgaben aktualisieren. Bitte sieh es uns aber nach, dass wir derzeit die Priorisierung auf die Erstellung und Vertiefung fehlender Bereiche, dem Ausbau der examensrelevanten Rechtsprechung und der Aktualisierung von Bereichen legen, in denen sich infolge von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen Neuerungen ergeben haben. Ich hoffe, das ist auch in Deinem Sinne. Mit besten Grüßen, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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