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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

M und F streiten sich über die Erziehung ihres Sohnes K. F wird es zu viel und sie versetzt M einen Messerstich. M wird ins Krankenhaus gebracht. Der Rettungswagen wird vom Lastzug des L gerammt. M wird hierbei tödlich verletzt.

Einordnung des Falls

Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. F hat den Tod des M kausal verursacht.

Ja, in der Tat!

Voraussetzung strafrechtlicher Haftung beim Erfolgsdelikt ist, dass der Täter den Erfolg kausal bewirkt hat. Rechtsprechung (Rspr) und herrschende Lehre (hL) bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Hätte F dem M keinen Messerstich zugefügt, wäre M nicht mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert worden. Er wäre dann nicht auf der Fahrt verunglückt. Der Messerstich der F war kausal für den Tod des M.

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LEI

Leizee

20.11.2019, 13:04:56

Wir hatten den gleichen Fall, bloß mit Schuss statt Messerstich als Transportursache und unser Prof hat als Ergebnis,

atypischer Kausalverlauf

. Wie kommt der Unterschied der Ergebnisse zustande?

Vulpes

Vulpes

22.11.2019, 17:31:52

Hier wird nur nach der Kausalität gefragt. An dieser Stelle prüfst du nur nach der conditio-sine-qua-non-Formel (Äquivalenztheorie). Der Atypische Kausalverlauf ist eine Ausnahme die bei unter dem Punkt "Objektive Zurechenbarkeit" geprüft wird.

MAX66

Max666

21.11.2019, 10:40:16

Normaler weise Nutz man dort dann eine andere Theorie da nach der conditio sine qua non Formel so ziemlich alles durchgeht

Vulpes

Vulpes

22.11.2019, 17:34:18

Die Rechtsprechung beruft sich häufig auf die Adäquanztheorie. Nach herrschender Meinung (die in der Uni relevante Meinung) trennt dagegen zwischen Kausalität und Objektiver Zurechenbarkeit. Dafür wird unter dem Prüfungspunkt Kausalität auch nur gemäß der Äquivalenztheorie geprüft.

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

1.3.2021, 10:07:58

Hey ihr beiden, wir würden widersprechen, dass die hM, die an der Uni relevante Meinung ist. Es steht dir genauso frei einer mM zu folgen und wenn du diese konsequent und gut argumentiert vertrittst, darf dir deswegen keine schlechtere Note gegeben werden. Zum Fall: Es ist durchaus auch üblich Kausalität und objektive Zurechnung unter einem Prüfungspunkt zusammen zu prüfen. Man beginnt dann mit der Äquivalenztheorie und kommt über die Adäquanztheorie dann zur objektiven Zurechnung. LG ;)

BEL

Belle

21.11.2019, 14:35:46

Der atypische Kausalverlauf wird in der objektiven Zurechnung angesprochen. Der Fall behandelt hier doch nur die Kausalität. Nach der conditio-sine-qua-non-formel geht die Kausalität eigentlich fast immer durch.

Henk

Henk

3.3.2020, 06:48:02

Bzw nach dem BGH im Vorsatz. In der Klausur würde man die Punkte dann bei der objektiven Zurechnung erwähnen und nur kurz erwähnen, dass der BGH/andere Ansicht mittels Abhandlung im Vorsatz zum gleichen Ergebnis kommt. (Soweit ich weiß)

Johannes Nebe

Johannes Nebe

5.5.2022, 07:46:50

6 Sterne für die Zeichnung!

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

5.5.2022, 09:51:39

Vielen Dank, Johannes. Das gebe ich unserem Illustrator sehr gerne weiter :-)

LAW

Law_yal_life

15.9.2023, 10:16:25

Ich war kurz verwirrt, aber hab jetzt verstanden das wir bei der Kausalität schauen, ob das Verhalten selbst irgendwie ursächlich war und dann später bei der obj. Zurechnung, ob es konkret ursächlich war. Richtig?

LELEE

Leo Lee

17.9.2023, 14:17:26

Hallo PrädikatKandidat, genauso ist es. In der Klausur prüfen wir immer zweistufig (wenngleich der BGH die obj. Zurechnung nur bei FL-Delikten anerkennt) :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

JALUD

Jan Ludwig

27.10.2023, 09:45:40

Die objektive Zurechnung korrigiert da nochmal das Ergebnis, was durch die Kausalität nicht sein kann, nämlich danach die Strafbarkeit der F!


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