Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M und F streiten sich über die Erziehung ihres Sohnes K. F wird es zu viel und sie versetzt M einen Messerstich. M wird ins Krankenhaus gebracht. Der Rettungswagen wird vom Lastzug des L gerammt. M wird hierbei tödlich verletzt.
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Einordnung des Falls
Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat den Tod des M kausal verursacht.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Leizee
20.11.2019, 13:04:56
Wir hatten den gleichen Fall, bloß mit Schuss statt
Messerstichals Transportursache und unser Prof hat als Ergebnis,
atypischer Kausalverlauf. Wie kommt der Unterschied der Ergebnisse zustande?
Vulpes
22.11.2019, 17:31:52
Hier wird nur nach der Kausalität gefragt. An dieser Stelle prüfst du nur nach der conditio-sine-qua-non-Formel (Äquivalenztheorie). Der Atypische Kausalverlauf ist eine Ausnahme die bei unter dem Punkt "Objektive Zurechenbarkeit" geprüft wird.
Max666
21.11.2019, 10:40:16
Normaler weise Nutz man dort dann eine andere Theorie da nach der conditio sine qua non Formel so ziemlich alles durchgeht
Vulpes
22.11.2019, 17:34:18
Die Rechtsprechung beruft sich häufig auf die Adäquanztheorie. Nach herrschender Meinung (die in der Uni relevante Meinung) trennt dagegen zwischen Kausalität und Objektiver Zurechenbarkeit. Dafür wird unter dem Prüfungspunkt Kausalität auch nur gemäß der Äquivalenztheorie geprüft.
Eigentum verpflichtet 🏔️
1.3.2021, 10:07:58
Hey ihr beiden, wir würden widersprechen, dass die hM, die an der Uni relevante Meinung ist. Es steht dir genauso frei einer mM zu folgen und wenn du diese konsequent und gut argumentiert vertrittst, darf dir deswegen keine schlechtere Note gegeben werden. Zum Fall: Es ist durchaus auch üblich Kausalität und objektive Zurechnung unter einem Prüfungspunkt zusammen zu prüfen. Man beginnt dann mit der Äquivalenztheorie und kommt über die Adäquanztheorie dann zur objektiven Zurechnung. LG ;)
Belle
21.11.2019, 14:35:46
Der atypische Kausalverlauf wird in der objektiven Zurechnung angesprochen. Der Fall behandelt hier doch nur die Kausalität. Nach der conditio-sine-qua-non-formel geht die Kausalität eigentlich fast immer durch.
Henk
3.3.2020, 06:48:02
Bzw nach dem BGH im Vorsatz. In der Klausur würde man die Punkte dann bei der objektiven Zurechnung erwähnen und nur kurz erwähnen, dass der BGH/andere Ansicht mittels Abhandlung im Vorsatz zum gleichen Ergebnis kommt. (Soweit ich weiß)
Johannes Nebe
5.5.2022, 07:46:50
6 Sterne für die Zeichnung!
Lukas_Mengestu
5.5.2022, 09:51:39
Vielen Dank, Johannes. Das gebe ich unserem Illustrator sehr gerne weiter :-)
Law_yal_life
15.9.2023, 10:16:25
Ich war kurz verwirrt, aber hab jetzt verstanden das wir bei der Kausalität schauen, ob das Verhalten selbst irgendwie ursächlich war und dann später bei der obj. Zurechnung, ob es konkret ursächlich war. Richtig?
Leo Lee
17.9.2023, 14:17:26
Hallo PrädikatKandidat, genauso ist es. In der Klausur prüfen wir immer zweistufig (wenngleich der BGH die obj. Zurechnung nur bei FL-Delikten anerkennt) :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Jan Ludwig
27.10.2023, 09:45:40
Die objektive Zurechnung korrigiert da nochmal das Ergebnis, was durch die Kausalität nicht sein kann, nämlich danach die Strafbarkeit der F!
inchen9
4.9.2024, 10:35:15
ist es nicht so, dass sich die Handlung im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert haben muss? So dann entfiele eine Kausalität im oben genannten Beispiel, da M nicht durch einen
Messerstichgestorben ist, sondern durch einen Autounfall??