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M und F streiten sich über die Erziehung ihres Sohnes K. F wird es zu viel und sie versetzt M einen Messerstich. M wird ins Krankenhaus gebracht. Der Rettungswagen wird vom Lastzug des L gerammt. M wird hierbei tödlich verletzt.

Einordnung des Falls

Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. F hat den Tod des M kausal verursacht.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Ja, in der Tat!

Voraussetzung strafrechtlicher Haftung beim Erfolgsdelikt ist, dass der Täter den Erfolg kausal bewirkt hat. Rechtsprechung (Rspr) und herrschende Lehre (hL) bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Hätte F dem M keinen Messerstich zugefügt, wäre M nicht mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert worden. Er wäre dann nicht auf der Fahrt verunglückt. Der Messerstich der F war kausal für den Tod des M.

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