Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M und F streiten sich über die Erziehung ihres Sohnes K. F wird es zu viel und sie versetzt M einen Messerstich. M wird ins Krankenhaus gebracht. Der Rettungswagen wird vom Lastzug des L gerammt. M wird hierbei tödlich verletzt.
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Einordnung des Falls
Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat den Tod des M kausal verursacht.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Leizee
20.11.2019, 13:04:56
Wir hatten den gleichen Fall, bloß mit Schuss statt Messerstich als Transportursache und unser Prof hat als Ergebnis,
atypischer Kausalverlauf. Wie kommt der Unterschied der Ergebnisse zustande?
Vulpes
22.11.2019, 17:31:52
Hier wird nur nach der Kausalität gefragt. An dieser Stelle prüfst du nur nach der conditio-sine-qua-non-Formel (
Äquivalenztheorie). Der Atypische Kausalverlauf ist eine Ausnahme die bei unter dem Punkt "Objektive Zurechenbarkeit" geprüft wird.
Max666
21.11.2019, 10:40:16
Normaler weise Nutz man dort dann eine andere Theorie da nach der conditio sine qua non Formel so ziemlich alles durchgeht
Vulpes
22.11.2019, 17:34:18
Die Rechtsprechung beruft sich häufig auf die Adäquanztheorie. Nach herrschender Meinung (die in der Uni relevante Meinung) trennt dagegen zwischen Kausalität und Objektiver Zurechenbarkeit. Dafür wird unter dem Prüfungspunkt Kausalität auch nur gemäß der
Äquivalenztheoriegeprüft.
Eigentum verpflichtet 🏔️
1.3.2021, 10:07:58
Hey ihr beiden, wir würden widersprechen, dass die hM, die an der Uni relevante Meinung ist. Es steht dir genauso frei einer mM zu folgen und wenn du diese konsequent und gut argumentiert vertrittst, darf dir deswegen keine schlechtere Note gegeben werden. Zum Fall: Es ist durchaus auch üblich Kausalität und
objektive Zurechnungunter einem Prüfungspunkt zusammen zu prüfen. Man beginnt dann mit der
Äquivalenztheorieund kommt über die Adäquanztheorie dann zur objektiven Zurechnung. LG ;)
Belle
21.11.2019, 14:35:46
Der atypische Kausalverlauf wird in der objektiven Zurechnung angesprochen. Der Fall behandelt hier doch nur die Kausalität. Nach der conditio-sine-qua-non-formel geht die Kausalität eigentlich fast immer durch.
Johannes Nebe
5.5.2022, 07:46:50
6 Sterne für die Zeichnung!
Lukas_Mengestu
5.5.2022, 09:51:39
Vielen Dank, Johannes. Das gebe ich unserem Illustrator sehr gerne weiter :-)
Law_yal_life
15.9.2023, 10:16:25
Ich war kurz verwirrt, aber hab jetzt verstanden das wir bei der Kausalität schauen, ob das Verhalten selbst irgendwie ursächlich war und dann später bei der obj. Zurechnung, ob es konkret ursächlich war. Richtig?
Leo Lee
17.9.2023, 14:17:26
Hallo PrädikatKandidat, genauso ist es. In der Klausur prüfen wir immer zweistufig (wenngleich der BGH die obj. Zurechnung nur bei FL-Delikten anerkennt) :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Jan Ludwig
27.10.2023, 09:45:40
Die
objektive Zurechnungkorrigiert da nochmal das Ergebnis, was durch die Kausalität nicht sein kann, nämlich danach die Strafbarkeit der F!
inchen9
4.9.2024, 10:35:15
ist es nicht so, dass sich die Handlung im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert haben muss? So dann entfiele eine Kausalität im oben genannten Beispiel, da M nicht durch einen Messerstich gestorben ist, sondern durch einen Autounfall??
Sebastian Schmitt
6.9.2024, 12:46:42
Hallo @[inchen9](230171), Du vermengst hier Kausalität und
objektive Zurechnung. Die Kausalität schaut allein nach der ursächlichen Verknüpfung iSd bekannten conditio sine qua non-Formel - und allein danach ist hier gefragt. Kausalität liegt dementsprechend vor, weil M ohne den Messerstich der F nicht hätte ins Krankenhaus gebracht werden müssen und daher auch nicht vom Lkw des L erfasst worden wäre. Die teilweise uferlosen Ergebnisse, zu denen diese Formel führt (zB eben dazwischen tretendes Verhalten Dritter, wie in unserem Fall), korrigieren wir iRd objektiven Zurechnung. Dort geht es dann darum, ob genau die vom Täter geschaffene rechtliche Gefahr sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert hat. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
Constantin Lammert
19.9.2024, 08:29:48
In den Erklärungen heißt es regelmäßig, dass die Kausalität durch die Conditio-sine-qua-non-Formel sowohl von der herrschenden L
ehreals auch in der Rechtsprechung. Wenn man die erweiterte Conditio-sine-qua-non-Formel (also die für hypothetisch rettende Kausalverläufe) außer acht lässt, welche anderen Methoden zur Bestimmung der Kausalität gibt es denn noch? Also welche Mindermeinungen werden auf welcher Grundlage vertreten?
Constantin Lammert
19.9.2024, 08:31:17
Ich meinte natürlich die modifizierte Conditio-sine-qua-non-Formel. Wieso kann ich Beiträge weder bearbeiten noch löschen?
Leo Lee
21.9.2024, 10:48:05
Hallo Constantin Lammert, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Hinsichtlich der Kausalität gibt es neben der herrschenden CSQN-Theorie etwa noch die naturalistische Kausalitätstheorie sowie die Adäquanztheorie. Dass eine "Kausalität" erforderlich ist, steht zwar wörtlich nirgendswo drin, allerdings ergibt sich die Erforderlichkeit aus den Worten "durch" oder "aus", wie man sie etwa in § 222 oder 161 finden kann. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom MüKo-StGB 5. Auflage, Duttge § 15 Rn. 162 ff. sehr empfehlen. Zu deiner zweiten Frage: In der Tat arbeiten wir momentan daran, diese Funktion zu ändern und geben euch selbstverständlich Bescheid, sobald diese eingeführt wurde :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Constantin Lammert
21.9.2024, 11:57:59
Danke für die Antwort. Ich habe im späteren Verlauf des Kapitels die unterschiedlichen Theorien noch gesehen. Mich interessiert das Thema Kausalität besonders, da ich bald eine Arbeit über kausale Inferenz schreiben möchte. Dabei muss ich allerdings ziemlich tief in die (Wissenschafts-)philosophie einsteigen, habe allerdings bisher eine relativ gute Synthese aus den Sichtweisen der Systemtheorie und deterministischen Entwicklungsgesetzen, wie dem Lagrange- und dem Hamilton-Formalismus erarbeitet (ich halte mich vorerst an die klassische Physik). Die verschiedenen Unterscheidungen kausaler Zusammenhänge aus dem juristischen Alltag bieten einen lebensnahen Zugang, den ich in der Einleitung über den Abschnitt der kausalen Inferenz gerne verwenden möchte. Ich habe auch noch einen Bug im Android-Client bei der Spaced Repetition Funktionalität entdeckt. Wo kann man diese melden? Ich kann mir vorstellen, dass euer Kern-Team recht klein ist, da mir immer wieder Fehler unterkommen (Rechtschreibfehler, Grammatik, Formatierungen, fehlende Funktionalitäten - die eigentlich Standard sind, und vereinzelt Bugs). Falls ihr Unterstützung braucht, könntet ihr mir ja grobe Details über eure Code-Base, wie Architektur, Entwickler-Guidelines, verwendete Programmierparadigmen und Sprachen per Mail schicken. Vielleicht finden wir eine Lösung.