Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Kausalität

Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang

Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang

22. November 2024

4,5(58.496 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

M und F streiten sich über die Erziehung ihres Sohnes K. F wird es zu viel und sie versetzt M einen Messerstich. M wird ins Krankenhaus gebracht. Der Rettungswagen wird vom Lastzug des L gerammt. M wird hierbei tödlich verletzt.

Diesen Fall lösen 84,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. F hat den Tod des M kausal verursacht.

Ja, in der Tat!

Voraussetzung strafrechtlicher Haftung beim Erfolgsdelikt ist, dass der Täter den Erfolg kausal bewirkt hat. Rechtsprechung (Rspr) und herrschende Lehre (hL) bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Hätte F dem M keinen Messerstich zugefügt, wäre M nicht mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert worden. Er wäre dann nicht auf der Fahrt verunglückt. Der Messerstich der F war kausal für den Tod des M.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

LEI

Leizee

20.11.2019, 13:04:56

Wir hatten den gleichen Fall, bloß mit Schuss statt Messerstich als Transportursache und unser Prof hat als Ergebnis,

atypischer Kausalverlauf

. Wie kommt der Unterschied der Ergebnisse zustande?

Vulpes

Vulpes

22.11.2019, 17:31:52

Hier wird nur nach der Kausalität gefragt. An dieser Stelle prüfst du nur nach der conditio-sine-qua-non-Formel (

Äquivalenztheorie

). Der Atypische Kausalverlauf ist eine Ausnahme die bei unter dem Punkt "Objektive Zurechenbarkeit" geprüft wird.

MAX66

Max666

21.11.2019, 10:40:16

Normaler weise Nutz man dort dann eine andere Theorie da nach der conditio sine qua non Formel so ziemlich alles durchgeht

Vulpes

Vulpes

22.11.2019, 17:34:18

Die Rechtsprechung beruft sich häufig auf die Adäquanztheorie. Nach herrschender Meinung (die in der Uni relevante Meinung) trennt dagegen zwischen Kausalität und Objektiver Zurechenbarkeit. Dafür wird unter dem Prüfungspunkt Kausalität auch nur gemäß der

Äquivalenztheorie

geprüft.

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

1.3.2021, 10:07:58

Hey ihr beiden, wir würden widersprechen, dass die hM, die an der Uni relevante Meinung ist. Es steht dir genauso frei einer mM zu folgen und wenn du diese konsequent und gut argumentiert vertrittst, darf dir deswegen keine schlechtere Note gegeben werden. Zum Fall: Es ist durchaus auch üblich Kausalität und

objektive Zurechnung

unter einem Prüfungspunkt zusammen zu prüfen. Man beginnt dann mit der

Äquivalenztheorie

und kommt über die Adäquanztheorie dann zur objektiven Zurechnung. LG ;)

BEL

Belle

21.11.2019, 14:35:46

Der atypische Kausalverlauf wird in der objektiven Zurechnung angesprochen. Der Fall behandelt hier doch nur die Kausalität. Nach der conditio-sine-qua-non-formel geht die Kausalität eigentlich fast immer durch.

Henk

Henk

3.3.2020, 06:48:02

Bzw nach dem BGH im

Vorsatz

. In der Klausur würde man die Punkte dann bei der objektiven Zurechnung erwähnen und nur kurz erwähnen, dass der BGH/andere Ansicht mittels Abhandlung im

Vorsatz

zum gleichen Ergebnis kommt. (Soweit ich weiß)

Johannes Nebe

Johannes Nebe

5.5.2022, 07:46:50

6 Sterne für die Zeichnung!

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

5.5.2022, 09:51:39

Vielen Dank, Johannes. Das gebe ich unserem Illustrator sehr gerne weiter :-)

LAW

Law_yal_life

15.9.2023, 10:16:25

Ich war kurz verwirrt, aber hab jetzt verstanden das wir bei der Kausalität schauen, ob das Verhalten selbst irgendwie ursächlich war und dann später bei der obj. Zurechnung, ob es konkret ursächlich war. Richtig?

LELEE

Leo Lee

17.9.2023, 14:17:26

Hallo PrädikatKandidat, genauso ist es. In der Klausur prüfen wir immer zweistufig (wenngleich der BGH die obj. Zurechnung nur bei FL-Delikten anerkennt) :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

JALUD

Jan Ludwig

27.10.2023, 09:45:40

Die

objektive Zurechnung

korrigiert da nochmal das Ergebnis, was durch die Kausalität nicht sein kann, nämlich danach die Strafbarkeit der F!

inchen9

inchen9

4.9.2024, 10:35:15

ist es nicht so, dass sich die Handlung im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert haben muss? So dann entfiele eine Kausalität im oben genannten Beispiel, da M nicht durch einen Messerstich gestorben ist, sondern durch einen Autounfall??

Sebastian Schmitt

Sebastian Schmitt

6.9.2024, 12:46:42

Hallo @[inchen9](230171), Du vermengst hier Kausalität und

objektive Zurechnung

. Die Kausalität schaut allein nach der ursächlichen Verknüpfung iSd bekannten conditio sine qua non-Formel - und allein danach ist hier gefragt. Kausalität liegt dementsprechend vor, weil M ohne den Messerstich der F nicht hätte ins Krankenhaus gebracht werden müssen und daher auch nicht vom Lkw des L erfasst worden wäre. Die teilweise uferlosen Ergebnisse, zu denen diese Formel führt (zB eben dazwischen tretendes Verhalten Dritter, wie in unserem Fall), korrigieren wir iRd objektiven Zurechnung. Dort geht es dann darum, ob genau die vom Täter geschaffene rechtliche Gefahr sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert hat. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team

CLA

Constantin Lammert

19.9.2024, 08:29:48

In den Erklärungen heißt es regelmäßig, dass die Kausalität durch die Conditio-sine-qua-non-Formel sowohl von der herrschenden L

ehre

als auch in der Rechtsprechung. Wenn man die erweiterte Conditio-sine-qua-non-Formel (also die für hypothetisch rettende Kausalverläufe) außer acht lässt, welche anderen Methoden zur Bestimmung der Kausalität gibt es denn noch? Also welche Mindermeinungen werden auf welcher Grundlage vertreten?

CLA

Constantin Lammert

19.9.2024, 08:31:17

Ich meinte natürlich die modifizierte Conditio-sine-qua-non-Formel. Wieso kann ich Beiträge weder bearbeiten noch löschen?

LELEE

Leo Lee

21.9.2024, 10:48:05

Hallo Constantin Lammert, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Hinsichtlich der Kausalität gibt es neben der herrschenden CSQN-Theorie etwa noch die naturalistische Kausalitätstheorie sowie die Adäquanztheorie. Dass eine "Kausalität" erforderlich ist, steht zwar wörtlich nirgendswo drin, allerdings ergibt sich die Erforderlichkeit aus den Worten "durch" oder "aus", wie man sie etwa in § 222 oder 161 finden kann. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom MüKo-StGB 5. Auflage, Duttge § 15 Rn. 162 ff. sehr empfehlen. Zu deiner zweiten Frage: In der Tat arbeiten wir momentan daran, diese Funktion zu ändern und geben euch selbstverständlich Bescheid, sobald diese eingeführt wurde :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

CLA

Constantin Lammert

21.9.2024, 11:57:59

Danke für die Antwort. Ich habe im späteren Verlauf des Kapitels die unterschiedlichen Theorien noch gesehen. Mich interessiert das Thema Kausalität besonders, da ich bald eine Arbeit über kausale Inferenz schreiben möchte. Dabei muss ich allerdings ziemlich tief in die (Wissenschafts-)philosophie einsteigen, habe allerdings bisher eine relativ gute Synthese aus den Sichtweisen der Systemtheorie und deterministischen Entwicklungsgesetzen, wie dem Lagrange- und dem Hamilton-Formalismus erarbeitet (ich halte mich vorerst an die klassische Physik). Die verschiedenen Unterscheidungen kausaler Zusammenhänge aus dem juristischen Alltag bieten einen lebensnahen Zugang, den ich in der Einleitung über den Abschnitt der kausalen Inferenz gerne verwenden möchte. Ich habe auch noch einen Bug im Android-Client bei der Spaced Repetition Funktionalität entdeckt. Wo kann man diese melden? Ich kann mir vorstellen, dass euer Kern-Team recht klein ist, da mir immer wieder Fehler unterkommen (Rechtschreibfehler, Grammatik, Formatierungen, fehlende Funktionalitäten - die eigentlich Standard sind, und vereinzelt Bugs). Falls ihr Unterstützung braucht, könntet ihr mir ja grobe Details über eure Code-Base, wie Architektur, Entwickler-Guidelines, verwendete Programmierparadigmen und Sprachen per Mail schicken. Vielleicht finden wir eine Lösung.


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