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Abgabe eines Testaments als nicht empfangsbedürftige Willenserklärung
Sachverhalt
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Abgabe empfangsbedürftiger Willenserklärungen unter Abwesenden – Einwurf durch Beauftragte
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Wirksamwerden einer Willenserklärung – Adressat und Abgabe bei Weiterleitung durch einen Dritten
K kauft von V eine Eigentumswohnung. Notar N beurkundet den Kaufvertrag. Der Kaufvertrag enthält ein Rücktrittsrecht, das K ausüben möchte. Er geht davon aus, N sei der richtige Adressat und erklärt gegenüber N den Rücktritt vom Kaufvertrag. N leitet die Rücktrittserklärung ohne Wissen des K an V weiter.