Abgabe und Zugang von Willenserklärungen: 46 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 46 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Abgabe und Zugang von Willenserklärungen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Einschreiben wird nicht abgeholt – Wirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärung
Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)
Chemikerin C ist aufgrund akuter schizophrener Psychose geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 2 BGB). Sie steht unter Betreuung des B. Arbeitgeber A will ihr ordentlich kündigen. Er übergibt C persönlich die an sie adressierte Kündigung.
Mündliche Willenserklärung bei bekannter Sprachbarriere des Empfängers
Mündliche Willenserklärung bei empfängerbedingter Fehlinterpretation
Mündliche Willenserklärung bei unbekannter Schwerhörigkeit des Empfängers
Tod des Empfängers vor Zugang einer Willenserklärung
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB) – Zugang bei rein rechtlich vorteilhaftem Geschäft
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers bei Kündigung durch Vermieter
Vorübergehende Störung der Geistesfähigkeit (§ 105 Abs. 2 BGB) beim Empfänger
Mieter M hat Freunde zu sich nach Hause eingeladen, um zu grillen und sich anschließend zu betrinken. Vermieter V wirft am Nachmittag durch den Briefschlitz von Ms Haustür die Kündigung. M zerfetzt das Schreiben ungelesen im volltrunkenen Zustand (3,0 Promille).
Geschäftsunfähigkeit bei geisteskranker M nach Abgabe der Kündigungserklärung
Geschäftsunfähigkeit bei Erklärung vor Geisteskrankheit (§ 130 Abs. 3 BGB)
GmbH-Geschäftsführer als besonderer Empfangsvertreter (§ 35 Abs.1, Abs. 2 S. 2, 3 GmbHG)
Obsthändler O möchte von der Südfrüchte-Import-GmbH 500 kg südamerikanische Fair-Trade-Bananen erwerben. Er schickt die Bestellung per E-Mail an den Geschäftsführer G der GmbH.
Bevollmächtigter als Empfangsvertreter (§ 164 Abs. 3 BGB)
Annahmeverweigerung des Empfangsboten auf Anweisung des Adressaten (§ 242 BGB)
Annahmeverweigerung des Empfangsboten ohne Einflussnahme des Adressaten
M will eine Wohnung kündigen, die er von V gemietet hat. Die Kündigung muss bis zum 31.3. zugehen. Am Mittag des 31.3. trifft M den V nicht an. M möchte die Kündigung der Ehefrau E des V übergeben. E fühlt sich jedoch überfordert und verweigert die Annahme der Kündigung.
Erklärungsbote (Kleinkind)
M will eine Wohnung kündigen, die er von V gemietet hat. Die Kündigung muss bis zum 31.3. erfolgen. Am Mittag des 31.3. trifft M den V nicht an. Er übergibt die Kündigung dem vierjährigen Sohn S des V, der im Garten spielt. S verbuddelt die Kündigung im Sandkasten.
Zugang einer Willenserklärung bei nicht erfolgter Weiterleitung durch Empfangsboten
Empfangsbote im Mietverhältnis – Übergabe der Kündigungserklärung an die Ehefrau
Wirksamwerden einer Willenserklärung – tatsächliche Kenntnis vor Zugang und Widerruf
Kenntnisnahme des Widerrufs vor Zugang der Kündigung
Wirksamwerden einer Willenserklärung beim gleichzeitigen Zugang mit dem Widerruf
Widerruf vor Zugang bei Nutzung unterschiedlicher Übermittlungswege
Mündliche Willenserklärung unter Anwesenden bei offensichtlicher Schwerhörigkeit
Nicht verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden (Einführung)
Zugang einer ungelesenen E-Mail bei versehentlicher Löschung
Wirksamwerden einer Willenserklärung bei berechtigter Annahmeverweigerung
Zugang einer Willenserklärung bei falschem Namen auf dem Briefumschlag
Zugang einer Kündigung in unbekannter Sprache
Zugang einer Willenserklärung bei unerwarteter Zugangslage
Wirksamwerden einer Willenserklärung – Zugang bei vorzeitiger tatsächlicher Kenntnisnahme
Zugangsvereitelung – Unberechtigte Annahmeverweigerung
Zugang einer Willenserklärung bei temporärer Abwesenheit des Adressaten
Zugang einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben
Zugang bei Übergabe-Einschreiben und Benachrichtigungskarte
Zugang einer E-Mail
Zugang eines Telefaxes bei leerem Toner im elektronischen Geschäftsverkehr
Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden – tatsächliche Kenntnisnahme nicht erforderlich
Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden – kurzzeitiges Überlassen zum Durchlesen
Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden – Übergabe, Erlangung der Verfügungsgewalt
A möchte seiner Sekretärin S kündigen. Er fertigt eine schriftliche Kündigungserklärung an. In der Mittagspause übergibt er ihr das Kündigungsschreiben.
Abhandengekommene Willenserklärung
Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden – Einwurf nach gewöhnlicher Briefkastenentleerung
B will der krankgeschriebenen S kündigen. Die Kündigung muss fristgerecht am 30.6. zugehen. Fahrer (F) des B wirft die Kündigung am 30.6. um 20.30 Uhr in den privaten Briefkasten der S. S hatte an diesem Tag, wie beim Aufenthalt zu Hause üblich, schon um 11 Uhr den Briefkasten geleert.
Wirksamwerden einer Willenserklärung – Adressat und Abgabe bei Weiterleitung durch einen Dritten
Abgabe empfangsbedürftiger Willenserklärungen unter Abwesenden – Einwurf durch Beauftragte
Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden – Einwurf zu gewöhnlicher Zustellzeit
B will seiner Sekretärin S fristgerecht kündigen. Die Kündigung muss dazu spätestens am 14.11. erfolgen. B bringt das Schreiben am 12.11. zur Post. Der Postbote wirft den Brief des B am Vormittag des 14.11. in den Briefkasten der S. S ist – wie B weiß – krank.
Abgabe eines Testaments als nicht empfangsbedürftige Willenserklärung
Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung unter Abwesenden – Einwurf in den Briefkasten
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