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Abgabe und Zugang von Willenserklärungen: 46 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 46 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Abgabe und Zugang von Willenserklärungen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Postbote gibt einschreiben zurück, dass nicht abgeholt wurde als Illustration für Fallfür Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung
Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Einschreiben wird nicht abgeholt – Wirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärung

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)

Chemikerin C ist aufgrund akuter schizophrener Psychose geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 2 BGB). Sie steht unter Betreuung des B. Arbeitgeber A will ihr ordentlich kündigen. Er übergibt C persönlich die an sie adressierte Kündigung.

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Mündliche Willenserklärung bei bekannter Sprachbarriere des Empfängers

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Mündliche Willenserklärung bei empfängerbedingter Fehlinterpretation

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Mündliche Willenserklärung bei unbekannter Schwerhörigkeit des Empfängers

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Tod des Empfängers vor Zugang einer Willenserklärung

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB) – Zugang bei rein rechtlich vorteilhaftem Geschäft

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers bei Kündigung durch Vermieter

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Vorübergehende Störung der Geistesfähigkeit (§ 105 Abs. 2 BGB) beim Empfänger

Mieter M hat Freunde zu sich nach Hause eingeladen, um zu grillen und sich anschließend zu betrinken. Vermieter V wirft am Nachmittag durch den Briefschlitz von Ms Haustür die Kündigung. M zerfetzt das Schreiben ungelesen im volltrunkenen Zustand (3,0 Promille).

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsunfähigkeit bei geisteskranker M nach Abgabe der Kündigungserklärung

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Geschäftsunfähigkeit bei Erklärung vor Geisteskrankheit (§ 130 Abs. 3 BGB)

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

GmbH-Geschäftsführer als besonderer Empfangsvertreter (§ 35 Abs.1, Abs. 2 S. 2, 3 GmbHG)

Obsthändler O möchte von der Südfrüchte-Import-GmbH 500 kg südamerikanische Fair-Trade-Bananen erwerben. Er schickt die Bestellung per E-Mail an den Geschäftsführer G der GmbH.

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Bevollmächtigter als Empfangsvertreter (§ 164 Abs. 3 BGB)

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Annahmeverweigerung des Empfangsboten auf Anweisung des Adressaten (§ 242 BGB)

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Annahmeverweigerung des Empfangsboten ohne Einflussnahme des Adressaten

M will eine Wohnung kündigen, die er von V gemietet hat. Die Kündigung muss bis zum 31.3. zugehen. Am Mittag des 31.3. trifft M den V nicht an. M möchte die Kündigung der Ehefrau E des V übergeben. E fühlt sich jedoch überfordert und verweigert die Annahme der Kündigung.

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Erklärungsbote (Kleinkind)

M will eine Wohnung kündigen, die er von V gemietet hat. Die Kündigung muss bis zum 31.3. erfolgen. Am Mittag des 31.3. trifft M den V nicht an. Er übergibt die Kündigung dem vierjährigen Sohn S des V, der im Garten spielt. S verbuddelt die Kündigung im Sandkasten.

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Zugang einer Willenserklärung bei nicht erfolgter Weiterleitung durch Empfangsboten

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Empfangsbote im Mietverhältnis – Übergabe der Kündigungserklärung an die Ehefrau

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Wirksamwerden einer Willenserklärung – tatsächliche Kenntnis vor Zugang und Widerruf

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Kenntnisnahme des Widerrufs vor Zugang der Kündigung

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Wirksamwerden einer Willenserklärung beim gleichzeitigen Zugang mit dem Widerruf

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Widerruf vor Zugang bei Nutzung unterschiedlicher Übermittlungswege

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Mündliche Willenserklärung unter Anwesenden bei offensichtlicher Schwerhörigkeit

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Nicht verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden (Einführung)

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Zugang einer ungelesenen E-Mail bei versehentlicher Löschung

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Wirksamwerden einer Willenserklärung bei berechtigter Annahmeverweigerung

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Zugang einer Willenserklärung bei falschem Namen auf dem Briefumschlag

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Zugang einer Kündigung in unbekannter Sprache

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Zugang einer Willenserklärung bei unerwarteter Zugangslage

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Wirksamwerden einer Willenserklärung – Zugang bei vorzeitiger tatsächlicher Kenntnisnahme

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Zugangsvereitelung – Unberechtigte Annahmeverweigerung

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Zugang einer Willenserklärung bei temporärer Abwesenheit des Adressaten

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Zugang einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben

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Zugang bei Übergabe-Einschreiben und Benachrichtigungskarte

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Zugang einer E-Mail

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Zugang eines Telefaxes bei leerem Toner im elektronischen Geschäftsverkehr

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Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden – tatsächliche Kenntnisnahme nicht erforderlich

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Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden – kurzzeitiges Überlassen zum Durchlesen

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Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden – Übergabe, Erlangung der Verfügungsgewalt

A möchte seiner Sekretärin S kündigen. Er fertigt eine schriftliche Kündigungserklärung an. In der Mittagspause übergibt er ihr das Kündigungsschreiben.

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Abhandengekommene Willenserklärung

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Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden – Einwurf nach gewöhnlicher Briefkastenentleerung

B will der krankgeschriebenen S kündigen. Die Kündigung muss fristgerecht am 30.6. zugehen. Fahrer (F) des B wirft die Kündigung am 30.6. um 20.30 Uhr in den privaten Briefkasten der S. S hatte an diesem Tag, wie beim Aufenthalt zu Hause üblich, schon um 11 Uhr den Briefkasten geleert.

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Wirksamwerden einer Willenserklärung – Adressat und Abgabe bei Weiterleitung durch einen Dritten

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Abgabe empfangsbedürftiger Willenserklärungen unter Abwesenden – Einwurf durch Beauftragte

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Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden – Einwurf zu gewöhnlicher Zustellzeit

B will seiner Sekretärin S fristgerecht kündigen. Die Kündigung muss dazu spätestens am 14.11. erfolgen. B bringt das Schreiben am 12.11. zur Post. Der Postbote wirft den Brief des B am Vormittag des 14.11. in den Briefkasten der S. S ist – wie B weiß – krank.

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Abgabe eines Testaments als nicht empfangsbedürftige Willenserklärung

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Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung unter Abwesenden – Einwurf in den Briefkasten