Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Frühere Kenntnisnahme des später zugegangenen Widerrufs einer Willenserklärung – Wirksamkeit einer Willenserklärung
Vermieter V ist von Montag bis Freitag auf Dienstreise. Am Dienstag wirft Postbote P eine Kündigung des Mieters M in Vs Briefkasten. Am Donnerstag wirft P eine Widerrufserklärung des M bei V ein. Nach seiner Rückkehr nimmt V den Widerruf vor der Kündigung zur Kenntnis.
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Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden bei nur kurzzeitigem Überlassen zum Durchlesen
A möchte seiner Sekretärin S kündigen. In der Mittagspause überlässt er ihr das Kündigungsschreiben zum Durchlesen. S liest es durch. Nach Beendigung der Pause nimmt A das Schreiben wieder an sich.