Relative Antragsdelikte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bricht dem O mit einem Schlag ins Gesicht dessen Nase. Ein Polizist sieht das und nimmt den Sachverhalt auf. O will keine Strafverfolgung des T, sondern die Sache „selbst klären“.
Diesen Fall lösen 70,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Relative Antragsdelikte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Körperverletzung (§ 223 StGB) ist ein Antragsdelikt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Körperverletzung (§ 223 StGB) ist ein relatives Antragsdelikt.
Ja!
3. Ein solches besonderes öffentliches Interesse liegt in der Regel vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
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