
Strafrecht > Strafprozessrecht
Strafantrag - Antragsfrist
Bs Schwester S stiehlt ihm am 20.03. ein wertvolles Sammlerstück aus Bs Wohnung. B erfährt dies noch am selben Tag, möchte die Sache aber mit ihr selbst klären. Als B und S sich drei Monate später heftig streiten, geht B doch zur Polizei und stellt am 21.06. Strafantrag.

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Strafantrag / besonderes öffentliches Interesse bei relativen Antragsdelikten (Terminologie h.M.)
Content Note: Dieser Fall enthält einen rassistischen Übergriff. T überzieht O mit rassistischen Beleidigungen, schlägt ihm heftig ins Gesicht (§ 223 Abs. 1 StGB) und sagt ihm, er solle wieder „dorthin abhauen“, wo er herkomme. O will keine Strafverfolgung des T, sondern die Sache „selbst klären“. Staatsanwalt S aber will T belangen.