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Strafantrag - Antragsfrist
Bs Schwester S stiehlt ihm am 20.03. ein wertvolles Sammlerstück aus Bs Wohnung. B erfährt dies noch am selben Tag, möchte die Sache aber mit ihr selbst klären. Als B und S sich drei Monate später heftig streiten, geht B doch zur Polizei und stellt am 21.06. Strafantrag.
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Inhalt und Form des Strafantrags
B wird erwischt, als er auf Gs Grundstück wildpinkelt. G ruft bei der Polizei an und fordert, dass der B hierfür „bekommen solle, was er verdiene“. Polizist P, der den G kennt, lässt sich von G noch seine Ausweisnummer diktieren und nimmt alles zu Protokoll.

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Antragsberechtigung
A arbeitet im home office. Dabei beobachtet sie, wie die Schwester S der Nachbarin O bei O einbricht und deren neue KitchenAid stiehlt. A schreibt der Polizei und berichtet die Details dieses Wohnungseinbruchdiebstahls.