
Strafrecht > Strafprozessrecht
Strafantrag / besonderes öffentliches Interesse bei relativen Antragsdelikten (Terminologie h.M.)
Content Note: Dieser Fall enthält einen rassistischen Übergriff. T überzieht O mit rassistischen Beleidigungen, schlägt ihm heftig ins Gesicht (§ 223 Abs. 1 StGB) und sagt ihm, er solle wieder „dorthin abhauen“, wo er herkomme. O will keine Strafverfolgung des T, sondern die Sache „selbst klären“. Staatsanwalt S aber will T belangen.