Fahrlässige Tötung durch Gewährung des Ausgangs für einen psychisch kranken Täter
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Ärzte A und B der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses gewähren dem offensichtlich gefährlichen Patienten P unbeaufsichtigten Ausgang. P tötet dabei zwei Menschen. P hätte wegen der mangelhaft gesicherten Anstalt auch ausbrechen können und dies auch getan.
Einordnung des Falls
Psychiatriefall (BGHSt 49, 1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A und B haben durch die Verletzung ihrer ärztlichen Sorgfaltspflicht die Totschläge (§ 212 Abs. 1 StGB) kausal verursacht.
Ja, in der Tat!
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🦊²
22.4.2021, 22:05:15
Super Sache mit der direkten Verlinkung der BGH Entscheidung als PDF!👍🏻 (Gerne mehr davon)
ehemalige:r Nutzer:in
21.7.2022, 15:07:45
Der Flötenmann hat deinen Kommentar mit gefällt mir markiert. Ausgezeichnet, weiter so!
Juratiopharm
5.7.2023, 17:46:29
Was jetzt noch super wäre, wäre ein Verweiß zum selben Fall bei der objektiven Zurechnung, weil da ja eigentlich der Spaß erst beginnt.
Law_yal_life
18.9.2023, 16:54:08
Wir fragen uns also ganz normal nach der Conditio eine Qualität non Formel, ob man die Bedingung wegdenken kann, ohne das der konkrete Erfolg entfiele? Und was genau meinen wir mit der hypothetischen Kausalität? Also das es egal ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Erfolg so oder so eingetreten wäre?
mwally
24.11.2023, 19:19:38
Genau, ganz normale csqn Regel. Möglicherweise eintretende Ereignisse die möglicherweise zum gleichen Ergebnis führen/geführt hätten, sind irrelevant. Die hypothetische Überlegung, dass auch ohne Handeln der Ärzte ein Ausbruch stattgefunden hätte, ist bei der Bestimmung der Kausalität unerheblich.
iManta
30.4.2024, 08:12:56
Hallo! Waere dann in diesem ähnlich wie mit dem Tötungsdelikt und dem Flugzeugabsturz? Danke