Fahrlässige Tötung durch Gewährung des Ausgangs für einen psychisch kranken Täter
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Ärzte A und B der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses gewähren dem offensichtlich gefährlichen Patienten P unbeaufsichtigten Ausgang. P tötet dabei zwei Menschen. P hätte wegen der mangelhaft gesicherten Anstalt auch ausbrechen können und dies auch getan.
Einordnung des Falls
Psychiatriefall (BGHSt 49, 1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A und B haben durch die Verletzung ihrer ärztlichen Sorgfaltspflicht die Totschläge (§ 212 Abs. 1 StGB) kausal verursacht.
Ja, in der Tat!