Verlust des Sehvermögens (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)


Was versteht man unter dem „Verlust des Sehvermögens“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Der Verlust des Sehvermögens auf einem oder beiden Augen ist die Aufhebung der Fähigkeit, mittels der Augen Gegenstände wahrzunehmen, wenn auch nur auf kurze Entfernung.

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