Schwere Körperverletzung, § 226 StGB: 12 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Definitionen zum Thema Schwere Körperverletzung, § 226 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Schwere Körperverletzung, § 226 StGB

Diese Definitionen zum Thema Schwere Körperverletzung, § 226 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Was versteht man unter dem „Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Geistige Krankheit (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

Definiere den Begriff „geistige Krankheit“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB):

Geistige Behinderung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

Definiere den Begriff „geistige Behinderung“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB):

Lähmung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

Definiere den Begriff „Lähmung“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB):

Siechtum (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

Definiere den Begriff „Siechtum“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB):

Verfallen (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

Definiere den Begriff „Verfallen“ in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB):