Fensterwurffall (BGH 28.7.1970 , 1 StR 175/70 , JZ 1973, 173): examensrelevante Rechtsprechung - Jurafuchs


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs-Illustration zum Fensterwurffall: Vater ist mit seinen beiden Kindern aufgrund eines Brandes im Haus eingesperrt und schaut aus dem Fenster zu den Feuerwehrleuten.

A wird mit zwei Kindern infolge eines Brands im 2. Stock eingeschlossen. Aus Angst vor Verletzungen wirft A die Kinder nicht aus dem Fenster. Sie sterben. Hätte er sie in die Arme der Helfer fallen lassen, wären sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet worden.

Einordnung des Falls

Fensterwurffall (Quasi-Kausalität beim unechten Unterlassungsdelikt)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hat A den Tod der Kinder kausal verursacht?

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Ja!

Hier liegt der Schwerpunkt des strafrechtlichen Verhaltens unter Berücksichtigung des sozialen Handlungsbegriffs nicht auf einem aktiven Tun, sondern in dem Unterlassen der erforderlichen Rettungshandlung. Für Unterlassungsdelikte wird die conditio-sine-qua-non-Formel modifiziert: Hypothetische Kausalität liegt vor, wenn die unterlassene rettende Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre. Hätte A die Kinder aus dem Fenster geworfen, wären sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet worden. Im Rahmen der Unterlassungsdelikte werden die Begriffe Quasi-Kausalität und hypothetische Kausalität synonym verwendet.

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