Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Anfängliche Übersicherung
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Anfängliche Übersicherung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Konditorin K nimmt bei Bank B ein Darlehen über €100.000 auf. K hat keine Sicherheiten. Deshalb einigen sie sich, dass K zur Sicherung an B alle zukünftig entstehenden Forderung gegen ihre Kunden, deren Nachnamen mit Buchstaben M-Z beginnen, abtritt. Ihr jährlicher Umsatz mit diesen Kunden beträgt €500.000.
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Einordnung des Falls
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Anfängliche Übersicherung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Abtretung der Forderungen von K an B ist unwirksam, weil diese noch nicht entstanden sind.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Abtretung sämtlicher zukünftiger Forderungen ist generell unwirksam.
Nein!
3. Es liegt eine anfängliche Übersicherung vor.
Genau, so ist das!
4. Aufgrund der anfänglichen Übersicherung ist nur der Sicherungsvertrag nach § 138 Abs.1 BGB sittenwidrig und somit nichtig.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Larzed
5.6.2022, 19:08:13
Also genügt schon der jährliche Umsatz als Maßstab für eine
Übersicherung? Was wäre, wenn neben dem Umsatz auch der Gewinn in der Klausur beziffert wird? Vom Gefühl würde ich mich nach dem Gewinn richten.
Lukas_Mengestu
14.7.2022, 10:44:39
Hallo Larzed, der BGH formuliert als Maßstab, dass es eines "auffällige[n] Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung" bedarf (vgl. BGH NJW 1998, 2047). Ob die Geschäfte mit den Kunden für den Unternehmer lohnend sind oder nicht, ändert zunächst nichts daran, dass ihm in der entsprechenden Höhe Forderungen gegen diese zustehen (realisierbarer Wert der Sicherheit). Insofern ist hier tatsächlich der Umsatz und nicht der Gewinn maßgeblich. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lorenz
2.11.2024, 12:49:04
Der Gewinn ist vollkommen irrelevant. Abgetreten werden ja die Forderungen gegen Dritte.
Artimes
31.3.2024, 14:19:38
Was meinen die Begriffe Nenn-/Schätzwert? Wie grenzen sie sich voneinander ab?
Johannes Nebe
27.10.2024, 00:47:32
Es tut mir leid, dass ich so nervig bin, aber 500.000 liegt nicht 500 %, sondern 400 % über 100.000.
Linne_Karlotta_
28.10.2024, 17:06:12
Hallo Johannes Nebe, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
hannabuma
14.11.2024, 20:34:45
Merke zu den 4 Fallgruppen der Sittenwidrigkeit der Globalzession „GLobalzession ist VERrÜcKt“ GL: Gläubigergefährdung VER:
Verleitung zum VertragsbruchÜ:
ÜbersicherungK: Knebelung
Leo Lee
16.11.2024, 10:00:22
Hallo hannabuma, vielen herzlichen Dank für diesen tollen Merksatz! Jurafuchs ist nicht nur eine App, die der reinen und frontalen Wissensvermittlung dient, sondern auch eine, die als Forum für Austausch zwischen unseren Nutzern und Nutzerinnen dienen soll, zumal hieraus Synergieeffekte entstehen können, die das Verständnis noch weiter fördert. Deshalb: DANKE, dass du uns dabei hilfst und dir auch die Mühe machst, Jurafuchs zu einem Ort des Austausches zu machen, damit die anderen Nutzer und Nutzerinnen von deinem tollen Wissen und Merksatz profitieren können! Wir freuen uns auch künftig auch weitere ebenso tolle Merkformel von dir und wünschen dir noch viel Freude bei Jurafuchs :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo