Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Anfängliche Übersicherung
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Anfängliche Übersicherung
4. April 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Konditorin K nimmt bei Bank B ein Darlehen über €100.000 auf. K hat keine Sicherheiten. Deshalb einigen sie sich, dass K zur Sicherung an B alle zukünftig entstehenden Forderung gegen ihre Kunden, deren Nachnamen mit Buchstaben M-Z beginnen, abtritt. Ihr jährlicher Umsatz mit diesen Kunden beträgt €500.000.
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Einordnung des Falls
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Anfängliche Übersicherung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Abtretung der Forderungen von K an B ist unwirksam, weil diese noch nicht entstanden sind.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Abtretung sämtlicher zukünftiger Forderungen ist generell unwirksam.
Nein!
3. Es liegt eine anfängliche Übersicherung vor.
Genau, so ist das!
4. Aufgrund der anfänglichen Übersicherung ist nur der Sicherungsvertrag nach § 138 Abs.1 BGB sittenwidrig und somit nichtig.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Larzed
5.6.2022, 19:08:13
Also genügt schon der jährliche Umsatz als Maßstab für eine
Übersicherung? Was wäre, wenn neben dem Umsatz auch der Gewinn in der Klausur beziffert wird? Vom Gefühl würde ich mich nach dem Gewinn richten.

Lukas_Mengestu
14.7.2022, 10:44:39
Hallo Larzed, der BGH formuliert als Maßstab, dass es eines "auffällige[n] Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der g
esicherten Forderung" bedarf (vgl. BGH NJW 1998, 2047). Ob die Geschäfte mit den Kunden für den Unternehmer lohnend sind oder nicht, ändert zunächst nichts daran, dass ihm in der entsprechenden Höhe Forderungen gegen diese zustehen (realisierbarer Wert der Sicherheit). Insofern ist hier tatsächlich der Umsatz und nicht der Gewinn maßgeblich. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lorenz
2.11.2024, 12:49:04
Der Gewinn ist vollkommen irrelevant. Abgetreten werden ja die Forderungen gegen Dritte.
Tobias Baumgarten
31.1.2025, 22:36:29
Diese Wertung finde ich nicht überzeugend. Realisierbar sind für den Sicherungsnehmer ja nur die jeweils fälligen Forderungen. Die 500.000 Euro Umsatz verteilen sich im Normalfall einigermaßen gleichmäßig über die 12 Monate. Die Laufzeit einer Forderung beträgt selbst im Gewerbe und der Industrie normalerweise bei maximal 30 Tagen. Damit wären in jedem Monat jeweils maximal 41.666,67 Euro realisierbar, was weit unterhalb einer
Übersicherungläge. Einfach den kompletten Jahresumsatz als realisierbaren (!) Wert anzusetzen überzeugt daher nicht.
Lorenz
1.2.2025, 10:46:32
@[Tobias Baumgarten](264140) ich denke da bist du zu streng. Eine Grundschuld ist ja auch nicht kurzfristig liquidierbar. Wenn die Kunden selber zuverlässig sind, ist das eine zuverlässige Sicherheit. Aber klar, bei Forderungen hat man immer das Problem, dass die gerade dann wegfallen können, wenn es dem unternehmen schlechter geht.

Artimes
31.3.2024, 14:19:38
Was meinen die Begriffe Nenn-/Schätzwert? Wie grenzen sie sich voneinander ab?
hannabuma
14.11.2024, 20:34:45
Merke zu den 4 Fallgruppen der
Sittenwidrigkeitder Globalzession „GLobalzession ist VERrÜcKt“ GL: Gläubigergefährdung VER:
Verleitung zum VertragsbruchÜ:
ÜbersicherungK:
KnebelungLeo Lee
16.11.2024, 10:00:22
Hallo hannabuma, vielen herzlichen Dank für diesen tollen Merksatz! Jurafuchs ist nicht nur eine App, die der reinen und frontalen Wissensvermittlung dient, sondern auch eine, die als Forum für Austausch zwischen unseren Nutzern und Nutzerinnen dienen soll, zumal hieraus Synergieeffekte entstehen können, die das Verständnis noch weiter fördert. Deshalb: DANKE, dass du uns dabei hilfst und dir auch die Mühe machst, Jurafuchs zu einem Ort des Austausches zu machen, damit die anderen Nutzer und Nutzerinnen von deinem tollen Wissen und Merksatz profitieren können! Wir freuen uns auch künftig auch weitere ebenso tolle Merkformel von dir und wünschen dir noch viel Freude bei Jurafuchs :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo