Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB auch bei nachträglicher Übersicherung?
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB auch bei nachträglicher Übersicherung?
3. Juli 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (13.847 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Um den Start ihrer Konditorei zu finanzieren, nimmt K bei Bank B ein Darlehen über €100.000 auf. Zur Sicherheit tritt K an B alle künftig entstehenden Forderung gegen Kunden (Nachname M-Z) ab. Umsatzzahlen mit diesen Kunden stehen noch nicht fest, belaufen sich später aber auf €500.000.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB auch bei nachträglicher Übersicherung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine anfängliche Übersicherung vor.
Nein!
2. Es liegt eine nachträgliche Übersicherung vor.
Genau, so ist das!
3. Es wird widerleglich vermutet, dass der Sicherungsnehmer übersichert ist, wenn der Nennwert aller abgetretenen Forderungen 150% der gesicherten Forderungen übersteigt.
Ja, in der Tat!
4. Die Sicherungszession ist generell wegen nachträglicher Übersicherung sittenwidrig und damit unwirksam (§ 138 Abs.1 BGB).
Nein!
5. Die Sicherungszession ist vorliegend unwirksam, da K und B keine bestimmte Deckungsgrenze vereinbart haben.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!