Regress
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L vergisst infolge eines Elterngesprächs, dass sie Pausenaufsicht hat. Kollege K erinnert sie. Da die Pause nur noch 5 Min dauert, bleibt L im Lehrerzimmer. In den letzten Minuten der Pausenzeit verletzt sich O auf dem Pausenhof.
Diesen Fall lösen 71,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Regress
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem L ihre Pausenaufsicht vergessen hat, hat sie grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem L die Pausenaufsicht in den letzten 5 Min nicht ausgeführt hat, hat sie grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Ja!
3. Wenn O das Bundesland in Anspruch nimmt, kann das Bundesland die L in Regress nehmen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Stella2244
5.9.2024, 22:44:00
Warum kann O hier L direkt in Anspruch nehmen. Dachte er muss sich an das Land wenden weil das Zivilrecht "gesperrt" ist.