Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)
Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)
Was versteht man unter einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“?
Von einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“ spricht man in Fällen, in denen Besitzer zwar tatsächlich zum Besitz berechtigt ist. Allerdings überschreitet der Besitzer die Grenzen seines Besitzrechts.
Nach h.M. kommen die §§ 987 ff. BGB in dieser Situation nicht zur Anwendung, da keine Vindikationslage besteht.