Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)
Definition: Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)
Was versteht man unter einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“?
Von einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“ spricht man in Fällen, in denen Besitzer zwar tatsächlich zum Besitz berechtigt ist. Allerdings überschreitet der Besitzer die Grenzen seines Besitzrechts.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Florian
9.10.2024, 12:06:35
" (...) in denen DER Besitzer (..)"
Linne_Karlotta_
10.10.2024, 17:42:22
Hallo Florian, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team