Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Durch einen anderen (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Durch einen anderen (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Wann begeht der mittelbare Täter die Tat „durch einen anderen“ (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)?
Eine Tat durch einen anderen begeht, wer die Tatbestandsverwirklichung durch tatbeherrschende Steuerung des Vordermannes zurechenbar verursacht.