Täterschaft und Teilnahme: 17 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 17 Definitionen zum Thema Täterschaft und Teilnahme für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 2 beliebtesten Definitionen zum Thema Täterschaft und Teilnahme

Diese Definitionen zum Thema Täterschaft und Teilnahme wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Mittelbare Täterschaft - Deliktisches Minus (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)

Woraus ergibt sich grundsätzlich die „unterlegene Stellung“ des Vordermanns (Tatmittler) im Rahmen der mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)?

Nebentäter (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)

Was versteht man unter einem „Nebentäter“?

Die neuesten Definitionen zum Thema Täterschaft und Teilnahme

Diese Definitionen zum Thema Täterschaft und Teilnahme wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Abwenden der Gefahr (§ 31 Abs. 1 StGB)

Was muss der Anstifter tun, um eine Gefahr „abzuwenden“, die von seiner Anstiftung ausgeht (§ 31 Abs. 1 StGB)?

Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)

Was versteht man unter einer „Verbrechensverabredung“ (§ 30 Abs. 2 StGB)?

Sich-Bereiterklären (§ 30 Abs. 2 StGB)

Wann „erklärt sich der Täter bereit“, ein Verbrechen zu begehen (§ 30 Abs. 2 StGB)?

Annahme des Erbietens (§ 30 Abs. 2 StGB)

Was versteht man unter der „Annahme des Erbietens“ ein Verbrechen zu begehen bzw. zu ihm anzustiften (§ 30 Abs. 2 StGB)?

Nebentäter (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)

Was versteht man unter einem „Nebentäter“?

Unmittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)

Definiere den Begriff des unmittelbaren Täters (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB):

Täterschaft und Teilnahme: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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