Täterschaft und Teilnahme: 17 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 17 Definitionen zum Thema Täterschaft und Teilnahme für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 2 beliebtesten Definitionen zum Thema Täterschaft und Teilnahme
Diese Definitionen zum Thema Täterschaft und Teilnahme wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Mittelbare Täterschaft - Deliktisches Minus (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Woraus ergibt sich grundsätzlich die „unterlegene Stellung“ des Vordermanns (Tatmittler) im Rahmen der mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)?
Nebentäter (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)
Was versteht man unter einem „Nebentäter“?
Die neuesten Definitionen zum Thema Täterschaft und Teilnahme
Diese Definitionen zum Thema Täterschaft und Teilnahme wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Abwenden der Gefahr (§ 31 Abs. 1 StGB)
Was muss der Anstifter tun, um eine Gefahr „abzuwenden“, die von seiner Anstiftung ausgeht (§ 31 Abs. 1 StGB)?
Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter einer „Verbrechensverabredung“ (§ 30 Abs. 2 StGB)?
Sich-Bereiterklären (§ 30 Abs. 2 StGB)
Wann „erklärt sich der Täter bereit“, ein Verbrechen zu begehen (§ 30 Abs. 2 StGB)?
Annahme des Erbietens (§ 30 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter der „Annahme des Erbietens“ ein Verbrechen zu begehen bzw. zu ihm anzustiften (§ 30 Abs. 2 StGB)?
Nebentäter (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)
Was versteht man unter einem „Nebentäter“?
Unmittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)
Definiere den Begriff des unmittelbaren Täters (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB):
Täterschaft und Teilnahme: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.
15.000 Fälle zum Selberlösen
Effektiver lernen im Jurastudium und Referendariat mit dem digitalen Tutor von Jurafuchs