Referendariat

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Aufrechnung

Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage – Klage begründet (Klage + Aufrechnung)

Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage – Klage begründet (Klage + Aufrechnung)


Wie prüfst Du die Entscheidungsgründe bei einer Kombination von Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage, wenn die Klage durch die vom Beklagten erklärte Hilfsaufrechnung unbegründet wird?

  1. Gesamtergebnis Klage

    Über die Hilfs-Widerklage war hier nicht zu entscheiden, weshalb sie auch nicht im Ergebnis auftaucht. Denn die Hilfsaufrechnung greift und im Rahmen der Klage wird über den Gegenanspruch entschieden. Damit tritt die Bedingung der Hilfswiderklage (keine Entscheidung über den Gegenanspruch im Rahmen der Aufrechnung) nicht ein.

  2. Zulässigkeit der Klage

    Genauso wie eine Primäraufrechnung, wirkt sich auch eine Eventualaufrechnung nicht auf den Zuständigkeitsstreitwert und die sachliche Zuständigkeit aus. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bedingung eintritt, unter der sie erhoben wurde

  3. Unbegründetheit der Klage

    1. Ursprüngliche Begründetheit der Klage

    2. Prozessaufrechnung

      Hier sind zunächst der Bedingungseintritt und die generelle Zulässigkeit einer bedingten Aufrechnung  zu thematisieren (§ 388 S. 2 BGB steht nicht entgegen). Anschließend sind die prozessualen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Prozessaufrechnung sowie deren Rechtsfolgen darzulegen.

  4. prozessuale Nebenentscheidungen

    Kosten: Wenn bei einer Hilfsaufrechnung die Gegenforderung vom Kläger bestritten wurde und eine Entscheidung darüber ergeht, erhöht sich dadurch nach § 45 Abs. 3 GKG der Gebührenstreitwert um den Wert der Gegenforderung. Dann muss im Rahmen der prozessualen Nebenentscheidungen § 45 Abs. 3 GKG zitiert werden.

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