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Aufrechnungslage bei bereits verjährter Gegenforderung
Sachverhalt
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Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts – Vollstreckung versammlungsrechtlicher Maßnahmen
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Erfüllbarkeit der Hauptforderung als Voraussetzung der Aufrechnung
K kauft von V eine Uhr für €10.000. Sie vereinbaren, dass die Forderung erst in drei Monaten fällig ist. Als K nach einer Woche merkt, dass er sich die Uhr gar nicht leisten kann, erklärt er V die Aufrechnung mit einer alten Kaufpreisforderung, die V noch bei K begleichen musste.