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Fahruntüchtigkeit nach Alkoholgenuss auf einem Supermarktparkplatz (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB)
Sachverhalt
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Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB)
Nach einer Party fährt die trinkfeste T zielsicher mit ihrem Pedelec (Pedal Electric Cycle) nach Hause, obwohl sie eine BAK von 1,1‰ aufweist. Da ihr Reifen platzt, stürzt sie gegen einen geparkten Pkw.

Fahruntüchtigkeit durch Rauschdrogen (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB)
T fährt Auto, obwohl er zuvor erhebliche Mengen an Rauschdrogen genossen hat. Dadurch bedingt fährt er mit überhöhter Geschwindigkeit und nutzt teils die Gegenfahrbahn. Sicherheitshalber weicht der entgegenkommende O frühzeitig aus, um einen möglichen Zusammenstoß zu vermeiden.