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Nr. 3: Lähmung - versteiftes Handgelenk
Sachverhalt
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Dauerhafte geistige Krankheit oder Behinderung als schwere Folge (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
T schlägt O so heftig nieder, dass bei O ein Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert wird. Das führt dazu, dass O nunmehr dauerhaft an einem organischen Psychosyndrom (laut ICD-10-Klassifikation eine psychische Krankheit) leidet, das sich erheblich auf sein Leben auswirkt. Er leidet an einer signifikanten Einschränkung des Konzentrationsvermögens, gesteigerter Vergesslichkeit, Reduktion der Belastungstoleranz und reduziertem Antriebsniveau.
Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang bei Schlag mit geladener Pistole
T schlägt O – ohne Tötungsvorsatz – mit einer geladenen Pistole auf den Kopf, sodass sich ein blauer Fleck bildet. Unbeabsichtigt löst sich ein Schuss. O verstirbt an dieser Schussverletzung.