Schwere Körperverletzung, § 226 StGB: 32 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 32 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Schwere Körperverletzung, § 226 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Konkurrenz zwischen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB)
T schlitzt O – ohne Tötungsvorsatz – mit einem Küchenmesser den Unterleib auf. T will, dass O keine Kinder mehr bekommen kann. O wird infolge der Messerstiche auch unfruchtbar.
Versuch der Erfolgsqualifikation
T schießt auf den Unterleib der O. Er rechnet damit und nimmt auch billigend in Kauf, dass O infolge der Schussverletzung die Empfängnisfähigkeit verlieren könnte. Wider Erwarten wirkt sich die Schussverletzung jedoch nicht auf Os Empfängnisfähigkeit aus.
Dauernde Gebrauchsunfähigkeit - Berücksichtigung von Opferverhalten (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB)
T greift O im Gesichtsfeld mit einem Messer an. O legt schützend ihre Hände davor. Infolge der Stichverletzungen ist Os linke Hand dauernd gebrauchsunfähig. Hätte O allerdings die vom Arzt empfohlene Physiotherapie wahrgenommen, wären die Einschränkungen der Fingerbewegung wesentlich geringer.
Schwere Körperverletzung bei absichtlicher Herbeiführung der schweren Folge (§ 226 Abs. 2 StGB)
Dauerhafte geistige Krankheit oder Behinderung als schwere Folge (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Lähmung – versteiftes Handgelenk
Lähmung als schwere Folge (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Siechtum als schwere Folge (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Erhebliche Entstellung durch ausgeschlagene Zähne – Zumutbarkeit einer Prothese
Erhebliche und dauerhafte Entstellung durch das Abbrennen der Brustwarzen (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Dauerhafte Entstellung durch Narben an weniger sichtbaren Stellen (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB) – Erheblichkeit einer dauerhaften Entstellung durch kleinere Narbe
Dauerhafte Entstellung in erheblicher Weise durch Abschneiden der Nase (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB)
Dauerhafte Entstellung – schwere Deformation nach Misshandlung mit ungewissem Heilungsverlauf
Schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB) – Bedeutung der Schönheitsoperation
Wichtiges Glied – Berücksichtigung individueller Vorschäden (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Dauernder Verlust der Gebrauchsfähigkeit eines wichtigen Körperglieds (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Wichtigkeit eines Glieds – individuelle Verhältnisse (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Schwere Körperverletzung bei Verlust des Zeigefingers (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Schwere Körperverletzung bei Verlust der Nase als Glied (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Verlust eines inneren Organs als „Glied des Körpers“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Verlust eines wichtigen Glieds des Körpers: Ohr (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB): Fortpflanzungsfähigkeit muss bei Opfer noch vorhanden sein
Verlust eines wichtigen Gliedes trotz Prothese (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Verlust eines wichtigen Glieds des Körpers (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Schwere Körperverletzung – Verlust des Gehörs trotz Hörhilfe (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB)
Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit bei fehlender vorheriger Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB)
Verlust des Sprechvermögens als schwere Folge (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Sehvermögen – operativer Heileingriff
Verlust des Gehörs – genügt Taubheit auf einem Ohr? (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Schwere Körperverletzung bei Erblindung (Grundfall)
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