Schwere Körperverletzung, § 226 StGB: 32 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 32 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Schwere Körperverletzung, § 226 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Konkurrenz zwischen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB)

T schlitzt O – ohne Tötungsvorsatz – mit einem Küchenmesser den Unterleib auf. T will, dass O keine Kinder mehr bekommen kann. O wird infolge der Messerstiche auch unfruchtbar.

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Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Nr. 3: Geistige Krankheit oder Behinderung

T schlägt O so heftig nieder, dass bei O ein Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert wird. Das führt dazu, dass O nunmehr dauerhaft an einem organischen Psychosyndrom (laut ICD-10-Klassifikation eine psychische Krankheit) leidet, das sich erheblich auf sein Leben auswirkt. Er leidet an einer signifikanten Einschränkung des Konzentrationsvermögens, gesteigerter Vergesslichkeit, Reduktion der Belastungstoleranz und reduziertem Antriebsniveau.

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Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Nr. 1: Fortpflanzungsfähigkeit bereits nicht mehr vorhanden

T nutzt bei einem Überfall auf die 90-jährige Greisin O ein Messer, um sie gefügig zu machen. Dabei sticht er O mehrmals in den Unterbauch. Infolge der Stichverletzungen muss Os Gebärmutter entfernt werden.