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Öffentlicher Straßenverkehr als Tatbestandsmerkmal (§ 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Sachverhalt
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Kein Kraftfahrzeug beim Pedelec-Rennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB)
T nimmt im Zuge eines e-Bike-Festivals an einem Rennen teil, das mit handelsüblichen Pedelecs ausgetragen wird. Die dafür nötigen Straßen hat der Veranstalter gesperrt.
Kraftfahrzeugrennen bei Einhaltung aller Verkehrsregeln
T1 und T2 fahren in getrennten Pkw zum Strand, wobei sie unterschiedliche Fahrtrouten wählen. Derjenige, der zuletzt das Ziel erreicht, soll dem anderen ein Eis ausgeben. Allerdings wollen sie bei ihrem „Rennen“ sämtliche Verkehrsregeln einhalten, was ihnen auch gelingt.