Tätigkeit, selbstständig (§ 1 HGB)


Definiere den Begriff der „selbstständigen“ Tätigkeit (§ 1 HGB):

Rechtlich selbstständig ist, wer über Gestaltung, Einteilung und Dauer der Tätigkeit ohne rechtliche Einschränkungen frei entscheidet (§ 84 Abs. 1 S. 2 HGB).

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