Tätigkeit, selbstständig (§ 1 HGB)
Definiere den Begriff der „selbstständigen“ Tätigkeit (§ 1 HGB):
Rechtlich selbstständig ist, wer über Gestaltung, Einteilung und Dauer der Tätigkeit ohne rechtliche Einschränkungen frei entscheidet (§ 84 Abs. 1 S. 2 HGB).