Zivilrecht
Werkrecht
Gefahrtragungsregeln
Gefahrtragung für den vom Besteller gelieferten Stoff, Sachgefahr
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Gefahrtragung für den vom Besteller gelieferten Stoff, Sachgefahr
19. März 2026
17 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Frauchen B gibt ihren Pudel „Teddy“ für eine Sommerfrisur zu Us Hundesalon „Pudelwohl“. Beim Frisieren stirbt Teddy aufgrund einer unerkannten Krankheit. Keiner hätte die Krankheit erkennen oder den Tod verhindern können.
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