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Gesetzesbegriff – Parlamentsgesetze und Formvoraussetzungen („Erdnussabend I“)
Sachverhalt
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Gesetzgebungskompetenz – Einführung („Erdnussabend II“)
Am berüchtigten „Erdnussabend“ in der Jenaer Kneipe „Die Kneipe“ stellt sich Jurastudentin J auf eine Bierkiste und verkündet eine Vielzahl von spontan erfundenen „Gesetzen“, an die sich alle Menschen in Deutschland fortan halten sollen. Die Mehrheit der Gäste stimmt zu. Besserwisser B hält J nicht für zuständig zum Erlass von Gesetzen.
Maßgeblicher Zeitpunkt der Gesetzgebungskompetenz („Staatshaftungsgesetz I“)
Der Bund erließ im Jahre 1981 ein Staatshaftungsgesetz (StHG). Eine Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG vergleichbare Norm existierte zu diesem Zeitpunkt nicht.