Staatsorganisations-Recht: 128 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Staatsorganisations-Recht
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Staatsorganisations-Recht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Staatliches Informationshandeln der Bundesregierung (Osho-Fall)
Zuständigkeit und Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Verkappte Regierungsvorlage (Art. 76 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG)
"Osho"-Fall (BVerfG 26.6.2002 , 1 BvR 670/91): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
2002 musste das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Bezeichnung der „Osho“-Bewegung als „destruktive“ und „pseudoreligiöse“ Jugendsekte durch Mitglieder der Bundesregierung gegen die Religionsfreiheit verstoße. Das Bundesverfassungsgericht nahm einen solchen Verstoß an. Die mittelbar-faktische Grundrechtsbeeinträchtigung sei laut Bundesverfassungsgericht am Maßstab des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu messen. Das BVerfG sieht in dem Ziel, Jugendliche durch Informationshandeln vor der Osho-Bewegung zu schützen, zwar einen legitimen Zweck. Allerdings seien die Attribute „destruktiv“ und „pseudoreligiös“ für M diffamierend und damit in Anbetracht der Bedeutung des Grundrechts der Weltanschauungsfreiheit und der Neutralitätspflicht des Staates jedenfalls unangemessen (RdNr. 91ff.).
Verfassungsmäßigkeit des Familienwahlrechts
Rücktritt des Bundeskanzlers
Die neuesten Fälle zum Thema Staatsorganisations-Recht
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Staatsorganisations-Recht wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Ressortprinzip vs. Richtlinienkompetenz (Art. 65 GG)
Ausgestaltung der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens (Art. 84 Abs. 1 S. 1 GG)
Nach dem Grundsatz der Landeseigenverwaltung (Art. 83, 84 GG) ist das Land S für die Ausführung des BauGB zuständig. Da der Bund ebenso an der Ausführung seiner Gesetze beteiligt sein möchte, beschließt die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für Bauwesen als übergeordnete Behörde handeln soll.
Ausführung der Bundesgesetze – Landeseigene Verwaltung als Regelfall (Art. 83, 84 GG)
Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder – Art. 83 ff. GG
Ausführung von Landesgesetzen durch die Länder (Art. 30 GG)
Ausführung der Gesetze durch die Exekutive
Staatsorganisations-Recht: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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