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Verfallklauseln bei Sicherungsübereignung
Sachverhalt
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Drittwiderspruchsklage des Sicherungsnehmers bei Zwangsvollstreckung
Sicherungsgeber G ist im Besitz der zur Sicherheit an Sicherungsnehmer N übereigneten Maschine. Als G in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Forderungen anderer Gläubiger nicht begleicht, vollstrecken diese in die Maschine.
Dritterinnerung des Sicherungsgebers bei Vollstreckung in die sicherungsübereignete Sache
Sicherungsgeber G ist im unmittelbaren Besitz der zur Sicherheit an Sicherungsnehmer N übereigneten Maschine und zur Herausgabe nicht bereit. Als N in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Forderungen anderer Gläubiger nicht begleicht, vollstrecken diese in die Maschine.