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Sicherungsrechte an beweglichen Sachen: 74 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 74 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Sicherungsrechte an beweglichen Sachen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Illustration zur einem Fallbeispiel zur antizipierten Sicherungsübereignung
Zivilrecht › Sachenrecht

►Antizipierte Sicherungsübereignung (kleiner Streit)

W nimmt bei Bank B einen Kredit auf, um die Vergrößerung seines Warenlagers finanzieren zu können. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs vereinbart die Bank mit W, dass sie das Eigentum an allen im Lagerraum 1 gegenwärtig und künftig befindlichen Waren erhalten soll.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Aussonderungsrecht, § 47 InSo

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Zivilrecht › Sachenrecht

Deliktischer Schutz - Aufteilung im Innenverhältnis

A erwirbt von H ein neues Cabrio (Wert: €125.000) unter Eigentumsvorbehalt. Noch bevor A die letzte Rate (€20.000) bezahlen konnte, wird das Cabrio durch einen von Raserin R verschuldeten Unfall vollkommen zerstört. A bleibt unverletzt.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb vom Nichtberechtigten

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Zivilrecht › Sachenrecht

Kein gutgläubiger Zweiterwerb einer nicht existierenden Anwartschaft

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Ersterwerb der Anwartschaft

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Zivilrecht › Sachenrecht

Nach Veräußerung keine Vereinbarung über Anwartschaftsrecht mehr möglich

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Zivilrecht › Sachenrecht

Unwirksame Eigentumsübertragung vom Nichtberechtigten, Umdeutung in Erwerb des Anwartschaftsrechts

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Zivilrecht › Sachenrecht

Erwerb vom Berechtigten

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Zivilrecht › Sachenrecht

Recht zum Besitz? - gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts

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Zivilrecht › Sachenrecht

Welche Folgen hat es, wenn der Veräußerer versucht, den Bedingungseintritt beim Anwartschaftsrecht zu vereiteln?

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Zivilrecht › Sachenrecht

Steht dem Anwartschaftsberechtigten ein Schadensersatzanspruch gegen den Veräußerer bei Beschädigung der Sache zu?

K erwirbt bei A am 07.03. eine Sonderanfertigung eines gebrauchten Cabrios (Wert: €20.000) zu einem Kaufpreis von €15.000 unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung soll es bei A verbleiben. Am 18.03. kommt es durch As Fahrlässigkeit zu einem Unfall, bei dem das Cabrio vollständig zerstört wird. Am 01.04. bezahlt K die letzte Rate.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Vereitelung von Zwischenverfügungen - Gutgläubigkeit

A kauft bei U am 12.03. eine Diamantkette, deren Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei U verbleibt. Am 12.04. übereignet U unter Abtretung des Herausgabeanspruchs das Amulett an ihre Freundin F. F weiß nichts von dem Eigentumsvorbehalt. Am 25.05. bezahlt A den Kaufpreis.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Vereitelung von Zwischenverfügungen - Bösgläubigkeit

A kauft bei U am 12.03. eine seltene Diamantkette, die A zwar direkt mitnehmen darf, deren Eigentum aber bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei U verbleibt. Am 12.04. übereignet U die Kette an ihre Freundin F unter Abtretung des Herausgabeanspruchs. F hat Kenntnis von dem Eigentumsvorbehalt. Am 25.05. bezahlt A an U den Kaufpreis.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Possessorischer Besitzschutz

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Zivilrecht › Sachenrecht

Aufhebung durch Einigung/Verzicht

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Zivilrecht › Sachenrecht

Anfechtung vom Kaufvertrag

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Zivilrecht › Sachenrecht

Bezahlung der letzten Rate

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Zivilrecht › Sachenrecht

Rücktritt vom Kaufvertrag

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Zivilrecht › Sachenrecht

Stellung des Hypothekar nach Eintragung der Hypothek vor Entstehung der Forderung oder vor Briefübergabe

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Zivilrecht › Sachenrecht

Stellung des Käufers beim Eigentumsvorbehalt

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Zivilrecht › Sachenrecht

Stellung des Erwerbers eines Grundstücks nach Eintragung einer Vormerkung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Stellung des Erwerbers eines Grundstücks, nachdem er selbst beim Grundbuchamt den Antrag auf Eintragung gestellt hat

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Zivilrecht › Sachenrecht

Auflösend bedingte Sicherungsübereignung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts beim Eigentumsvorbehalt

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Zivilrecht › Sachenrecht

Grundfall: Anwartschaftsrecht

A kauft bei Schmuckhändlerin S einen Verlobungsring für ihre Freundin F. A und S vereinbaren, dass A den Ring unter Eigentumsvorbehalt am 01.07. mitnehmen darf. Am 01.08. übereignet S den Ring unbedingt an As Rivalin R. Am 01.09. bezahlt A die letzte Rate.

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Zivilrecht › Sachenrecht

weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt

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Zivilrecht › Sachenrecht

nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt

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Zivilrecht › Sachenrecht

erweiterter Eigentumsvorbehalt

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Zivilrecht › Sachenrecht

verlängerter Eigentumsvorbehalt (2) - Vorausabtretungsklausel

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Zivilrecht › Sachenrecht

verlängerter Eigentumsvorbehalt (1) - Verarbeitungsklausel

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Zivilrecht › Sachenrecht

Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsnehmers

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Zivilrecht › Sachenrecht

Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsgebers

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Zivilrecht › Sachenrecht

Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer II

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Zivilrecht › Sachenrecht

Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer I

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Zivilrecht › Sachenrecht

Rechtsbehelf des Sicherungsnehmers

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Zivilrecht › Sachenrecht

Verfallklauseln

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Zivilrecht › Sachenrecht

Arten der Verwertung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Voraussetzungen

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Erwerb bei mittelbarem „Nebenbesitz“? („Fräsmaschinenfall“)

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Zivilrecht › Sachenrecht

Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet

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Zivilrecht › Sachenrecht

Sicherungsübereignung zeitgleich

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Zivilrecht › Sachenrecht

Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht

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Zivilrecht › Sachenrecht

Sicherungsübereignung vor Vermieterpfandrecht

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Zivilrecht › Sachenrecht

Auswirkungen auf Übereignung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Ablösungsrecht des Sicherungsgebers

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Zivilrecht › Sachenrecht

Verpflichtung zur Rückübereignung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Sicherungseigentum am Anwartschaftsrecht

Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie vereinbaren als Sicherheit Übereignung des gesamten Inventars. Das Inventar hat R unter Eigentumsvorbehalt erworben.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Inhalt der Sicherungsabrede

Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs schließen R und B einen Sicherungsvertrag und einigen sich über die Übereignung des gesamten Inventars des Restaurants.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Auflösend bedingte Sicherungsübereignung

Kinobetreiberin K nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs vereinbart B mit K unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Erfüllung der gesicherten Forderung, dass B das Eigentum an allen im Kino befindlichen Kinosesseln erhält. K zahlt die Darlehenssumme vollständig zurück.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einigung (künftig entstehende/zu erwerbende Sachen)

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einigung (Sachgesamtheiten)

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Zivilrecht › Sachenrecht

EVB-Vereinbarung durch AGB

K bestellt bei O Kleidung auf Rechnung. Beim Bestellprozess erklärt er sich mit Os AGB einverstanden. In § 14 der AGB ist geregelt, dass die Ware bei Kauf auf Rechnung unter Eigentumsvorbehalt geliefert wird.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

§ 399 Alt. 2 BGB + verlängerter Eigentumsvorbehalt

Textilhändlerin T bezieht von Lieferant L Kleidungsstücke, die dieser unter verlängertem Eigentumsvorbehalt liefert. Die Kleidungsstücke veräußert T weiter an Kaufhausinhaberin K. T und K haben vereinbart, dass die Kaufpreisforderungen nicht abgetreten werden dürfen.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Verleitung zum Vertragsbruch - schuldrechtliche Teilverzichtsklausel

Designerin D nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich, dass D zur Sicherheit alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf der Kleidung an B abtritt. Zudem vereinbaren sie eine „schuldrechtliche Freigabeklausel“. Die Stoffe liefert Lieferant L unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Verleitung zum Vertragsbruch - dingliche Teilverzichtsklausel

Designerin D nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich, dass D der B zur Sicherheit alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf der Kleidung abtritt und vereinbaren eine „dingliche Freigabeklausel“. Die Stoffe liefert Lieferant L unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Verleitung zum Vertragsbruch

Designerin D hat zur Sicherung eines Darlehens alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf ihrer entworfenen Kleidungsstücke an die Bank B abgetreten. Die Stoffe für die Kleidung werden ihr von Lieferant L unter verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Bestimmtheit des verlängerten Eigentumsvorbehalts

Fahrradhändler F erwirbt Fahrräder für sein Verkaufsgeschäft von Lieferant L. Dabei vereinbaren sie, dass L die Fahrräder unter verlängertem Eigentumsvorbehalt liefert.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Anwartschaftsberechtigter (P)

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Übergabe

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einigung 3

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einigung 2

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einigung 1

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Rechtsnatur und Bedeutung

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB 4: Angabe auf Lieferschein

Lieferant L verkauft Gastwirt G neue Teller und gewährt Ratenzahlung. Vor der Übereignung überreicht er G einen Lieferschein, auf dem steht „Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt.“ G fällt der Hinweis nicht auf und nimmt die Teller entgegen.

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB 3

H verkauft K einen Schrank unter Ratenzahlung. Vor Übereignung und Übergabe des Schranks erklärt H, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt den Schrank in Kenntnis dessen kommentarlos entgegen.

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB 2

H verkauft K ein Handy unter Ratenzahlung. Bei der Übergabe aber vor der Übereignung erklärt H dem K, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt die Ware an, erklärt sich mit dem Eigentumsvorbehalt jedoch nicht einverstanden.

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB (vertragswidriger Eigentumsvorbehalt)

Händler H verkauft K eine Kaffeemaschine und gewährt ihm Ratenzahlung. Nach Übereignung und Übergabe der Maschine übergibt H dem K den Lieferschein, auf dem steht "Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt".

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Nachträgliche EVB-Vereinbarung

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einseitige EVB Erklärung

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§ 449 BGB

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Eigentumsvorbehalt – Grundfall

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Zivilrecht › Sachenrecht

Übereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB: Sicherungsübereignung