Sicherungsrechte an beweglichen Sachen: 74 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 74 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Sicherungsrechte an beweglichen Sachen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
►Antizipierte Sicherungsübereignung (kleiner Streit)
W nimmt bei Bank B einen Kredit auf, um die Vergrößerung seines Warenlagers finanzieren zu können. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs vereinbart die Bank mit W, dass sie das Eigentum an allen im Lagerraum 1 gegenwärtig und künftig befindlichen Waren erhalten soll.
Aussonderungsrecht, § 47 InSo
Deliktischer Schutz - Aufteilung im Innenverhältnis
A erwirbt von H ein neues Cabrio (Wert: €125.000) unter Eigentumsvorbehalt. Noch bevor A die letzte Rate (€20.000) bezahlen konnte, wird das Cabrio durch einen von Raserin R verschuldeten Unfall vollkommen zerstört. A bleibt unverletzt.
Gutgläubiger Zweiterwerb vom Nichtberechtigten
Kein gutgläubiger Zweiterwerb einer nicht existierenden Anwartschaft
Gutgläubiger Ersterwerb der Anwartschaft
Nach Veräußerung keine Vereinbarung über Anwartschaftsrecht mehr möglich
Unwirksame Eigentumsübertragung vom Nichtberechtigten, Umdeutung in Erwerb des Anwartschaftsrechts
Erwerb vom Berechtigten
Recht zum Besitz? - gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts
Welche Folgen hat es, wenn der Veräußerer versucht, den Bedingungseintritt beim Anwartschaftsrecht zu vereiteln?
Steht dem Anwartschaftsberechtigten ein Schadensersatzanspruch gegen den Veräußerer bei Beschädigung der Sache zu?
K erwirbt bei A am 07.03. eine Sonderanfertigung eines gebrauchten Cabrios (Wert: €20.000) zu einem Kaufpreis von €15.000 unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung soll es bei A verbleiben. Am 18.03. kommt es durch As Fahrlässigkeit zu einem Unfall, bei dem das Cabrio vollständig zerstört wird. Am 01.04. bezahlt K die letzte Rate.
Vereitelung von Zwischenverfügungen - Gutgläubigkeit
A kauft bei U am 12.03. eine Diamantkette, deren Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei U verbleibt. Am 12.04. übereignet U unter Abtretung des Herausgabeanspruchs das Amulett an ihre Freundin F. F weiß nichts von dem Eigentumsvorbehalt. Am 25.05. bezahlt A den Kaufpreis.
Vereitelung von Zwischenverfügungen - Bösgläubigkeit
A kauft bei U am 12.03. eine seltene Diamantkette, die A zwar direkt mitnehmen darf, deren Eigentum aber bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei U verbleibt. Am 12.04. übereignet U die Kette an ihre Freundin F unter Abtretung des Herausgabeanspruchs. F hat Kenntnis von dem Eigentumsvorbehalt. Am 25.05. bezahlt A an U den Kaufpreis.
Possessorischer Besitzschutz
Aufhebung durch Einigung/Verzicht
Anfechtung vom Kaufvertrag
Bezahlung der letzten Rate
Rücktritt vom Kaufvertrag
Stellung des Hypothekar nach Eintragung der Hypothek vor Entstehung der Forderung oder vor Briefübergabe
Stellung des Käufers beim Eigentumsvorbehalt
Stellung des Erwerbers eines Grundstücks nach Eintragung einer Vormerkung
Stellung des Erwerbers eines Grundstücks, nachdem er selbst beim Grundbuchamt den Antrag auf Eintragung gestellt hat
Auflösend bedingte Sicherungsübereignung
Gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts beim Eigentumsvorbehalt
Grundfall: Anwartschaftsrecht
A kauft bei Schmuckhändlerin S einen Verlobungsring für ihre Freundin F. A und S vereinbaren, dass A den Ring unter Eigentumsvorbehalt am 01.07. mitnehmen darf. Am 01.08. übereignet S den Ring unbedingt an As Rivalin R. Am 01.09. bezahlt A die letzte Rate.
weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt
nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt
erweiterter Eigentumsvorbehalt
verlängerter Eigentumsvorbehalt (2) - Vorausabtretungsklausel
verlängerter Eigentumsvorbehalt (1) - Verarbeitungsklausel
Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsnehmers
Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsgebers
Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer II
Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer I
Rechtsbehelf des Sicherungsnehmers
Verfallklauseln
Arten der Verwertung
Voraussetzungen
Gutgläubiger Erwerb bei mittelbarem „Nebenbesitz“? („Fräsmaschinenfall“)
Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet
Sicherungsübereignung zeitgleich
Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht
Sicherungsübereignung vor Vermieterpfandrecht
Auswirkungen auf Übereignung
Ablösungsrecht des Sicherungsgebers
Verpflichtung zur Rückübereignung
Sicherungseigentum am Anwartschaftsrecht
Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie vereinbaren als Sicherheit Übereignung des gesamten Inventars. Das Inventar hat R unter Eigentumsvorbehalt erworben.
Inhalt der Sicherungsabrede
Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs schließen R und B einen Sicherungsvertrag und einigen sich über die Übereignung des gesamten Inventars des Restaurants.
Auflösend bedingte Sicherungsübereignung
Kinobetreiberin K nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs vereinbart B mit K unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Erfüllung der gesicherten Forderung, dass B das Eigentum an allen im Kino befindlichen Kinosesseln erhält. K zahlt die Darlehenssumme vollständig zurück.
Einigung (künftig entstehende/zu erwerbende Sachen)
Einigung (Sachgesamtheiten)
EVB-Vereinbarung durch AGB
K bestellt bei O Kleidung auf Rechnung. Beim Bestellprozess erklärt er sich mit Os AGB einverstanden. In § 14 der AGB ist geregelt, dass die Ware bei Kauf auf Rechnung unter Eigentumsvorbehalt geliefert wird.
Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt

§ 399 Alt. 2 BGB + verlängerter Eigentumsvorbehalt
Textilhändlerin T bezieht von Lieferant L Kleidungsstücke, die dieser unter verlängertem Eigentumsvorbehalt liefert. Die Kleidungsstücke veräußert T weiter an Kaufhausinhaberin K. T und K haben vereinbart, dass die Kaufpreisforderungen nicht abgetreten werden dürfen.

Verleitung zum Vertragsbruch - schuldrechtliche Teilverzichtsklausel
Designerin D nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich, dass D zur Sicherheit alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf der Kleidung an B abtritt. Zudem vereinbaren sie eine „schuldrechtliche Freigabeklausel“. Die Stoffe liefert Lieferant L unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

Verleitung zum Vertragsbruch - dingliche Teilverzichtsklausel
Designerin D nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich, dass D der B zur Sicherheit alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf der Kleidung abtritt und vereinbaren eine „dingliche Freigabeklausel“. Die Stoffe liefert Lieferant L unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

Verleitung zum Vertragsbruch
Designerin D hat zur Sicherung eines Darlehens alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf ihrer entworfenen Kleidungsstücke an die Bank B abgetreten. Die Stoffe für die Kleidung werden ihr von Lieferant L unter verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert.

Bestimmtheit des verlängerten Eigentumsvorbehalts
Fahrradhändler F erwirbt Fahrräder für sein Verkaufsgeschäft von Lieferant L. Dabei vereinbaren sie, dass L die Fahrräder unter verlängertem Eigentumsvorbehalt liefert.
Anwartschaftsberechtigter (P)
Übergabe
Einigung 3
Einigung 2
Einigung 1

Rechtsnatur und Bedeutung
Einseitiger EVB 4: Angabe auf Lieferschein
Lieferant L verkauft Gastwirt G neue Teller und gewährt Ratenzahlung. Vor der Übereignung überreicht er G einen Lieferschein, auf dem steht „Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt.“ G fällt der Hinweis nicht auf und nimmt die Teller entgegen.
Einseitiger EVB 3
H verkauft K einen Schrank unter Ratenzahlung. Vor Übereignung und Übergabe des Schranks erklärt H, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt den Schrank in Kenntnis dessen kommentarlos entgegen.
Einseitiger EVB 2
H verkauft K ein Handy unter Ratenzahlung. Bei der Übergabe aber vor der Übereignung erklärt H dem K, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt die Ware an, erklärt sich mit dem Eigentumsvorbehalt jedoch nicht einverstanden.
Einseitiger EVB (vertragswidriger Eigentumsvorbehalt)
Händler H verkauft K eine Kaffeemaschine und gewährt ihm Ratenzahlung. Nach Übereignung und Übergabe der Maschine übergibt H dem K den Lieferschein, auf dem steht "Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt".
Nachträgliche EVB-Vereinbarung
Einseitige EVB Erklärung
§ 449 BGB
Eigentumsvorbehalt – Grundfall
Übereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB: Sicherungsübereignung
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