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Aussonderungsrecht, § 47 InSo
A erwirbt von Möbelhändler M ein neues Plüschsofa unter Eigentumsvorbehalt. Bevor A die letzte Rate bezahlen kann, wird M insolvent und I wird als Insolvenzverwalterin eingesetzt.
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Deliktischer Schutz - Aufteilung im Innenverhältnis
A erwirbt von H ein neues Cabrio (Wert: €125.000) unter Eigentumsvorbehalt. Noch bevor A die letzte Rate (€20.000) bezahlen konnte, wird das Cabrio durch einen von Raserin R verschuldeten Unfall vollkommen zerstört. A bleibt unverletzt.
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Gutgläubiger Zweiterwerb vom Nichtberechtigten
E leiht sich von L deren Ausgabe von „Jurafuchs – Die Rückkehr der Prüfungsergebnisse“, die L unter Eigentumsvorbehalt von B erworben hat. Da E nun dringend Geld braucht, einigt sie sich mit dem gutgläubigen G darauf, dass sie ihm „ihr“ Anwartschaftsrecht an dem Buch überträgt und übergibt ihm das Buch.
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Kein gutgläubiger Zweiterwerb einer nicht existierenden Anwartschaft
L leiht sich von E deren Ausgabe von „Jurafuchs – Die zwei Staatsexamen“. Gegenüber K erklärt sie, sie habe es von E unter Eigentumsvorbehalt erworben und könne K deshalb nur ihr Anwartschaftsrecht übertragen. K willigt ein. Kurz darauf fordert E das Buch heraus.
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Rücktritt vom Kaufvertrag
Campingfan C erwirbt von Autohändlerin A am 15.03. ein Wohnmobil auf Raten, wobei sich A das Eigentum vorbehält. Als C die zweite Rate auch nach einer Nachfristsetzung nicht bezahlt, will A „das Geschäft beenden und das Wohnmobil zurück.“
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Stellung des Hypothekar nach Eintragung der Hypothek vor Entstehung der Forderung oder vor Briefübergabe
Zur Sicherung eines Darlehens wird zugunsten des A das Grundstück des B mit einer Briefhypothek belastet. Am 02.01. wird die Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Am 05.01. erhält A den Hypothekenbrief von B.
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Stellung des Erwerbers eines Grundstücks nach Eintragung einer Vormerkung
K kauft von V ein Schloss. Sie erklären sogleich die Auflassung unter notarieller Beurkundung. Zur Sicherung des Anspruchs der K wird außerdem eine Vormerkung ins Grundbuch eingetragen, K zieht noch vor Eintragung des Eigentums ein. Einige Tage später wirft N einen Stein durch das Fenster des Schlosses.
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nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt
L liefert Autohändlerin A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper vor Kaufpreiszahlung in eigenem Namen verkaufen und unter der Bedingung der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts weiterveräußern. A veräußert den Camper unter Eigentumsvorbehalt an K.
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Verfallklauseln
Sicherungsgeber S erhält von Bank B einen Kredit über €100.000. Als Sicherheit übereignet S der B seinen nagelneuen Porsche (Wert: €120.000). S und B vereinbaren, dass der Porsche im Verwertungsfall ohne Veräußerungsvorgang im Eigentum der B bleibt. Trotz Fälligkeit und Mahnung zahlt S die Darlehenssumme nicht zurück.
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Gutgläubiger Erwerb bei mittelbarem „Nebenbesitz“? („Fräsmaschinenfall“)
V verkauft und übereignet eine Fräsmaschine unter Eigentumsvorbehalt an K. Noch vor vollständiger Kaufpreiszahlung übereignet K die Maschine zur Sicherung eines Kredites an C, wobei vereinbart wird, dass K die Maschine weiter benutzen darf. C tritt seinerseits alle Rechte aus der Sicherungsübereignung „sicherungshalber“ an D ab.
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Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet
Pizzaliebhaberin P erwirbt einen Pizzaofen unter Eigentumsvorbehalt. Sie stellt ihn in die Küche ihrer von V gemieteten Wohnung. Als P ein Darlehen bei Bank B aufnimmt, veräußert sie als Sicherheit für das Darlehen unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts ihr Anwartschaftsrecht an B. Später tilgt P die letzte Kaufpreisrate.
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Verpflichtung zur Rückübereignung
Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs schließen R und B einen (nicht unter einer Bedingung stehenden) Sicherungsvertrag und einigen sich über die Übereignung des gesamten Inventars des Restaurants. R tilgt die Darlehensforderung.
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Inhalt der Sicherungsabrede
Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs schließen R und B einen Sicherungsvertrag und einigen sich über die Übereignung des gesamten Inventars des Restaurants.
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EVB-Vereinbarung durch AGB
K bestellt bei O Kleidung auf Rechnung. Beim Bestellprozess erklärt er sich mit Os AGB einverstanden. In § 14 der AGB ist geregelt, dass die Ware bei Kauf auf Rechnung unter Eigentumsvorbehalt geliefert wird.