Ankaufen (§ 259 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Ankaufen“:
Das Ankaufen ist ein Unterfall des Sichverschaffens, muss also allen Erfordernissen des Sichverschaffens genügen.
Der bloße Abschluss des obligatorischen Kaufvertrages genügt noch nicht.
Definiere den Begriff „Ankaufen“:
Das Ankaufen ist ein Unterfall des Sichverschaffens, muss also allen Erfordernissen des Sichverschaffens genügen.