Herrühren (§ 261 StGB)
Definiere, wann ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Vortat „herrührt“ (§ 261 StGB):?
Vorteile der Tat (§ 257 StGB)
Tatbestandsvoraussetzung der Begünstigung ist, dass der Vortäter durch die rechtswidrige Tat Vorteile erlangt hat. Was zählt zu den „erlangten Vorteile der Tat“ (§ 257 StGB)?
Bereicherungsabsicht (§ 259 StGB)
Definiere den Begriff „Bereicherungsabsicht“ (§ 259 Abs. 1 StGB).
Verwenden (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
Definiere den Begriff „Verwenden“ (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 StGB):