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Juristische Definitionen

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Die 6 beliebtesten Definitionen

Diese Definitionen wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Sonderrechtstheorie/modifizierte Subjektstheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)

Wann ist nach der Sonderrechtstheorie/modifizierten Subjektstheorie (h.M.) eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich (§ 40 Abs.1 S.1 VwGO)?

Vorsatz (§ 15 StGB)

Was versteht man unter „Vorsatz“ (§ 15 StGB)?

Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB)

Was versteht man unter einem „Erfüllungsgehilfen“ (§ 278 BGB)?

Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)

Was versteht man unter der „Rentabilitätsvermutung“

Tatentschluss (§ 22 StGB)

Definiere den Begriff „Tatentschluss“ (§ 22 StGB):

Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)

Definiere den Begriff des „unmittelbaren Ansetzens“ zum Versuch (§ 22 StGB):

Die neuesten Definitionen

Diese Definitionen wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Verletzung spezifischen Verfassungsrechts bei Anwendung des einfachen Rechts (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a, § 90 BVerfGG)

Wann liegt eine Verletzung von spezifischen Verfassungsrecht durch die Anwendung einfachen Rechts durch ein Fachgericht vor (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)?

Beschwerdebefugnis Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)

Definiere den Begriff der Beschwerdebefugnis bei der Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)!

Freiheitlich demokratische Grundordnung (Art. 21 Abs. 2 GG)

Definiere den Begriff der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung” (Art. 21 Abs. 2 GG)!

Definition grober Unverstand

Das Gericht kann von Strafe absehen oder diese mildern, wenn der Täter aus grobem Unverstand verkennt, dass der Versuch nach der Art des Tatobjekts oder des Tatmittels überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte (§ 23 Abs. 3 StGB). Wann liegt grober Unverstand vor?

Unbeendeter Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB) - Definition

Beim Rücktritt des Einzeltäters musst Du den beendeten und den unbeendeten Versuch abgrenzen, um die erforderliche Rücktrittshandlung zu bestimmen. Wann liegt ein unbeendeter Versuch vor?

Beendeter Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StGB) - Definition

Beim Rücktritt des Einzeltäters musst Du den beendeten und den unbeendeten Versuch abgrenzen, um die erforderliche Rücktrittshandlung zu bestimmen. Wann liegt ein beendeter Versuch vor?

Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.