Hehlerei (§ 259 StGB): 9 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 9 Definitionen zum Thema Hehlerei (§ 259 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Hehlerei (§ 259 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Hehlerei (§ 259 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Grundlagen: Schutzgut der Hehlerei

Schutzgut der Hehlerei, § 259 StGB

Bereicherungsabsicht (§ 259 StGB)

Definiere den Begriff „Bereicherungsabsicht“ (§ 259 Abs. 1 StGB).

Bereicherungsabsicht (§ 259 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Bereicherungsabsicht“ (§ 259 Abs. 1 StGB):

Absetzen (§ 259 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Absetzen“ (§ 259 Abs. 1 StGB):

Absatz (§ 259 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Absatz“ (§ 259 Abs. 1 StGB):

Ankaufen (§ 259 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Ankaufen“:

Hehlerei (§ 259 StGB): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.