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Strafklageverbrauch bei Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO)?
Sachverhalt
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Strafklageverbrauch bei Einstellung wegen geringfügiger Schuld (§ 153 Abs. 2 StPO)?
A wird wegen dreifachen Betruges (§ 263 Abs. 1 StGB) angeklagt. Das Verfahren wird vom Gericht wegen Geringfügigkeit eingestellt. Kurze Zeit später stellt sich heraus, dass A die Taten als Teil einer Bande begangen hat (§ 263 Abs. 5 StGB). Er wird erneut wegen des Betruges angeklagt und verurteilt.
Strafklageverbrauch bei Teileinstellung (§ 154a StPO)?
A wird wegen Anstiftung zur schweren räuberischen Erpressung (§§ 253 Abs. 1, 255, 250, 26 StGB) in Tateinheit mit Bedrohung (§ 241 Abs. 1 StGB) angeklagt. Im Prozess stellte das Gericht die Bedrohung „nach § 154 Abs. 2 StPO" vorläufig im Hinblick auf die wegen der Anstiftung zu erwartende Strafe ein. Später verurteilt es dann A wegen der Anstiftung.