Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen: 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Strafklageverbrauch nach Einstellung gegen Auflage, § 153a StPO

Der Anklagevorwurf des § 315c Abs. 1 StGB gegen A wegen einer in einem Auffahrunfall endenden Autofahrt wird gegen Auflage eingestellt (§ 153a Abs. 2 StPO). Obwohl A die Auflage erfüllt, wird er später wegen des unmittelbar darauffolgenden Entfernens vom Unfallort verurteilt (§ 142 StGB).

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Vertretung beim Strafantrag durch unzuständigen Betreuer

A wird wegen Computerbetrugs (§ 263a StGB) verurteilt, da er unberechtigt Geld vom Konto seiner geschäftsunfähigen Mutter abhob. Deren für die Gesundheits- und Vermögenssorge, nicht aber die Personensorge bestellte Betreuerin B hatte den Strafantrag gestellt (§§ 263 Abs. 4, 247 StGB).

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Strafantrag durch Angehörige nach dem Tod des Verletzten

A wird wegen Untreue (§ 266 StGB) verurteilt, da sie unberechtigt Geld vom Konto ihrer später verstorbenen Lebenspartnerin E abgehoben hatte, mit der sie in häuslicher Gemeinschaft lebte. Nach Es Tod hatte ihre Mutter M inhaltlich wirksam und fristgerecht Strafantrag gestellt. Andere Angehörige hatte E nicht.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Nachtragsanklage - Entbehrlichkeit eines Einbeziehungsbeschlusses

A wird im Prozess wegen einer weiteren Tat angeklagt. Die Nachtragsanklage wird A und ihrer Verteidigerin ausgehändigt, verlesen, die Einbeziehung beantragt und zu Protokoll genommen. A stimmt zu. Ein Beschluss ergeht nicht. Die anfänglich angeklagten Taten werden eingestellt (§§ 154, 154a StPO).

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Nachtragsanklage - Beschuldigter schweigt auf Nachtragsanklage

A wird wegen mehrfachen Betruges (§ 263 StGB) verurteilt. Einige Taten wurden durch Nachtragsanklage (§ 266 StPO) einbezogen. Laut dem Protokoll bestanden gegen die Einbeziehung „keine Bedenken“. Auf Nachfrage habe A „die Aussetzung nicht beantragt“. A rügt dies in der Revision.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Mangel der Informationsfunktion

A wird wegen Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) angeklagt. Im abstrakten Anklagesatz ist die Variante des Sich-Verschaffens genannt. Der konkrete Anklagesatz beschreibt allerdings einen Sachverhalt, der die Variante des Absetzens erfüllt. A legt Revision ein.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Strafklageverbrauch - in persönlicher Hinsicht

Die auf frischer Tat betroffene B weist sich mit den Papieren ihrer verstorbenen Schwester aus, nennt aber ihre eigene Adresse. Ihr wird ein Strafbefehl zugestellt, gegen den sie auch keinen Einspruch einlegt.