Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen: 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs

SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Strafklageverbrauch nach Einstellung gegen Auflage, § 153a StPO

Der Anklagevorwurf des § 315c Abs. 1 StGB gegen A wegen einer in einem Auffahrunfall endenden Autofahrt wird gegen Auflage eingestellt (§ 153a Abs. 2 StPO). Obwohl A die Auflage erfüllt, wird er später wegen des unmittelbar darauffolgenden Entfernens vom Unfallort verurteilt (§ 142 StGB).

Jurafuchs

SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Nachtragsanklage - Entbehrlichkeit eines Einbeziehungsbeschlusses

A wird im Prozess wegen einer weiteren Tat angeklagt. Die Nachtragsanklage wird A und ihrer Verteidigerin ausgehändigt, verlesen, die Einbeziehung beantragt und zu Protokoll genommen. A stimmt zu. Ein Beschluss ergeht nicht. Die anfänglich angeklagten Taten werden eingestellt (§§ 154, 154a StPO).

Jurafuchs

SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Nachtragsanklage - Beschuldigter schweigt auf Nachtragsanklage

A wird wegen mehrfachen Betruges (§ 263 StGB) verurteilt. Einige Taten wurden durch Nachtragsanklage (§ 266 StPO) einbezogen. Laut dem Protokoll bestanden gegen die Einbeziehung „keine Bedenken“. Auf Nachfrage habe A „die Aussetzung nicht beantragt“. A rügt dies in der Revision.

Jurafuchs

SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Mangel der Informationsfunktion

A wird wegen Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) angeklagt. Im abstrakten Anklagesatz ist die Variante des Sich-Verschaffens genannt. Der konkrete Anklagesatz beschreibt allerdings einen Sachverhalt, der die Variante des Absetzens erfüllt. A legt Revision ein.

Jurafuchs

SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Strafklageverbrauch - in persönlicher Hinsicht

Die auf frischer Tat betroffene B weist sich mit den Papieren ihrer verstorbenen Schwester aus, nennt aber ihre eigene Adresse. Ihr wird ein Strafbefehl zugestellt, gegen den sie auch keinen Einspruch einlegt.