Definition: Abmahnung, Entbehrlichkeit

15. Januar 2025

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Wann ist eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung ausnahmsweise entbehrlich (§ 1 Abs. 2 KSchG)?

Entbehrlich ist die Abmahnung , wenn sie kein geeignetes Mittel ist oder zur Begründung einer Negativprognose für die weitere Vertragsbeziehung nicht erforderlich ist.

Dies ist regelmäßig der Fall, wenn (1) der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, sein Verhalten zu ändern, (2) der Arbeitnehmer nicht willens ist, sein Verhalten zu ändern oder (3) das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien aufgrund der schweren Pflichtverletzung derart gestört ist, dass es nicht wiederhergestellt werden kann.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BRSA

BrSa

3.5.2024, 13:15:35

Was hat § 1 II KSchG damit zutun?

erikxxx

erikxxx

6.5.2024, 11:42:55

Das ist der Anknüpfungspunkt für die Abmahnung. - Bin mir aber auch nicht sicher. -

FO

forste35

5.1.2025, 09:52:31

Vielleicht geht es nur mir so, aber ich finde diese Frage (wenn man sie als Lückentext bearbeitet) sehr umständlich zum Ausfüllen! Vielleicht kann ja eine andere, leichtere Formulierung gefunden werden :)

LELEE

Leo Lee

6.1.2025, 10:37:03

Hallo forste35, vielen Dank für den wichtigen Hinweis! Zunächst können wir deinen Einwand insofern sehr gut nachvollziehen, als die Definitionen bei uns manchmal etwas "lang" wirken können. Allerdings haben wir uns aus einem entscheidenden Grund u.a. für ebendiese Definitionen entschieden. Foxxy (unsere Haus-KI!) arbeitet bei der Auswertung der "richtigen" Definition hauptsächlich mit den Maßstäben, die wir ihr füttern. Bei den Definitionen sind diese Maßstäbe bestimmte Schlagwörter, auf die es - auch in einer Klausur - ankommt (deshalb ist es nicht wichtig, eine Definition 1:1 wiederzugeben, solange man die Essenz trifft). Und weil die Definitionen nach Lehrbuch/Prof/Vorlesung variieren können, wäre es auch hier zu "eng" gestrickt, wenn wir uns nur für eine bestimmte entscheiden würden. Im Umkehrschluss würden nämlich die anderen unter den Tisch fallen. Deshalb haben wir (u.a.) hier versucht, mit etwas mehr (aber nicht zu vielen) Schlagwörtern so viele Definitionsvarianten wie möglich zu erfassen und bitten dich insoweit um Verständnis :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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