Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Formfreiheit und Grenzen

§ 311b Abs. 1 BGB – Überblick Regelungsinhalt

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§ 311b Abs. 1 BGB – Überblick Regelungsinhalt

20. Mai 2026

13 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V verkauft sein Anwesen mit Blick auf die Hamburger Elbe an K (Preis €1,2 Mio.). K fragt, ob sie nicht zu einem Notar gehen sollten, damit der Vertrag auch wasserdicht sei. V meint, das sei nicht nötig und verweist auf den hanseatischen, kaufmännischen Ehrenkodex.

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