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Gesundheitsschädigung und gefährliche Körperverletzung durch HIV-Infektion beim Geschlechtsverkehr
Sachverhalt
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Subjektiver Tatbestand – Vorsatz bei das Leben gefährdender Behandlung
Der körperlich weit überlegene T schlägt O mit der Faust und voller Wucht gegen den Schädel, sodass dieser bewusstlos wird. Daraufhin zieht er O auf den Boden und beginnt, ihn mit weiteren Tritten und Schlägen zu misshandeln. T will dem O so eine Lektion erteilen, ihn aber nicht in Lebensgefahr bringen.

Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Z und U streiten sich in unmittelbarer Nähe einer viel befahrenen Straße. In ihrer Wut auf U stößt Z diese auf die Straße. U erleidet dadurch einige Prellungen und bleibt verletzt auf Höhe des Mittelstreifens liegen. Herannahende Autos können ihr knapp ausweichen.