Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Körperverletzung „mittels“ einer das Leben gefährdenden Behandlung
Körperverletzung „mittels“ einer das Leben gefährdenden Behandlung
5. Februar 2025
1 Kommentar
4,7 ★ (1.893 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Z und U streiten sich in unmittelbarer Nähe einer viel befahrenen Straße. In ihrer Wut auf U stößt Z diese auf die Straße. U erleidet dadurch einige Prellungen und bleibt verletzt auf Höhe des Mittelstreifens liegen. Herannahende Autos können ihr knapp ausweichen.
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Einordnung des Falls
Körperverletzung „mittels“ einer das Leben gefährdenden Behandlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Z könnte sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben, indem sie U auf die Straße stieß (§ 223 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat Z die U körperlich misshandelt, indem sie sie auf die Straße stieß (§ 223 Abs. 1 StGB)?
Ja!
3. Z könnte sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht haben, indem sie U auf die Straße stieß (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB).
Genau, so ist das!
4. Mehrere mit schneller Geschwindigkeit herannahende Autos konnten der am Boden liegenden U nur knapp ausweichen. Liegt nach Ansicht der Rspr. und h.L. darin eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB?
Ja, in der Tat!
5. Z müsste die Körperverletzung auch „mittels“ einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen haben (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB).
Ja!
6. Hat Z die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen, indem sie U auf die viel befahrene Straße stieß?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
julius.frotscher
15.12.2024, 20:53:26
Unter der Annahme der Erweiterung des Sachverhalts um das Detail, dass das Opfer nach ihrem Stoß bewusstlos ist, Läge in einer solchen Situation auch ein Fall der vollendeten Aussetzung?