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Nebenbestimmungen und ihre Abgrenzung von Inhaltsbestimmungen (§ 36 VwVfG)
Sachverhalt
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Abgrenzung zwischen Inhaltsbestimmung, Auflage und modifizierender Auflage
W beantragt eine Baugenehmigung für einen Pferdestall mit Pultdach. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau eines Stalls unter zwei Maßgaben: Statt des Pultdachs muss W ein Walmdach bauen und dazu neben dem Stall zwei Bäume pflanzen.
Abgrenzung von Inhaltsbestimmungen und Nebenbestimmungen – Befristung und Bedingung
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass das Fest nur am 08.03. zwischen 11 und 20 Uhr stattfinden darf.