Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Intendiertes Ermessen
Unternehmerin U hat einen Subventionsbescheid für ihren Betrieb erhalten. Dieser ist mit der Auflage verbunden, dass U die baufälligen Abschnitte der Betriebsstätte innerhalb von 6 Monaten in Stand setzen lässt. Nach Ablauf der Frist hat U die Auflage nicht erfüllt. Behörde B überlegt, ob sie den Bescheid widerrufen soll.
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Ermessensreduzierung auf Null
Die Polizistin P beobachtet einen homophoben Angriff auf der Pride-Parade, der in körperliche Gewalt ausartet. Weil P eigentlich lieber Mittagspause machen möchte, überlegt sie, ob sie überhaupt zum einschreiten verpflichtet ist.
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Überblick: Abgrenzungstheorien Privatrecht / Öffentliches Recht
Lawra (L) hat gelernt, dass die Abgrenzung zwischen einem privatrechtlichen und einem öffentlich-rechtlichen Handeln der Verwaltung vor allem dafür relevant ist, ob das Verwaltungsverfahrensgesetz anwendbar ist und ob der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. L verschafft sich einen Überblick über die Abgrenzungstheorien.