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Internationale Zuständigkeit bei Mietverhältnissen – ausschließliche Zuständigkeit
einfach
schwer68 % lösen richtig
23. August 2026
14 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheUnternehmer B (aus Belgien) mietet in Koblenz von K ein Bürogebäude. Es kommt zum Streit mit K um gegenseitige Ansprüche aus dem Mietvertrag. K will B daraufhin verklagen.
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