Gerichtszuständigkeit: 30 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 30 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gerichtszuständigkeit für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Zuständigkeit am Erfüllungsort nach § 29 Abs. 1 ZPO
Widerklage
K aus Koblenz verklagt B aus Bonn auf Kaufpreiszahlung in Höhe von €5.000 vor dem Amtsgericht Bonn. Dort erhebt B Widerklage mit der Behauptung, bei der Anlieferung der gekauften Waren sei bei ihm ein Sachschaden von €6.000 entstanden.
Beklagter erhebt rechtzeitig den begründeten Antrag auf Verweisung
Kaufmann K schließt mit Großhändler B einen komplexen Lagervertrag (§ 354 HGB) im Wert von €45.000. Die Vertragsabwicklung verläuft jedoch nicht planmäßig. K verklagt B auf Schadenersatz. Die Klage wird B zugestellt. Er möchte, dass „Leute vom Fach“ über den Fall entscheiden.
Kläger klagt vor der allgemeinen Zivilkammer und beantragt dann Verweisung
Kaufmann K schließt mit Großhändler B einen komplexen Lagervertrag (§ 354 HGB) im Wert von €45.000. Die Vertragsabwicklung verläuft jedoch nicht planmäßig. K möchte B auf Schadenersatz verklagen.
Zuständigkeit am Ort der belegenen Sache
Kläger K (Wohnsitz: Köln) und Beklagter B (Wohnsitz: Mainz) streiten über ein Grundstück in Frankfurt am Main. K behauptet, er sei der wahre Eigentümer und B stehe fälschlicherweise im Grundbuch (sog. Bucheigentümer). K verlangt Berichtigung des Grundbuchs (§ 894 BGB).
Int. Zuständigkeit 4 - Ehescheidung
F ist französische Staatsangehörige, M Deutscher. Die beiden haben in Frankreich standesamtlich geheiratet und anschließend zusammen in Berlin gelebt. F möchte nach Jahren die Scheidung.
Internationale Zuständigkeit 3 - ausschließliche Zuständigkeit
Unternehmer B (aus Belgien) mietet in Koblenz von K ein Bürogebäude. Es kommt zum Streit mit K um gegenseitige Ansprüche aus dem Mietvertrag. K will B daraufhin verklagen.
Int. Zuständigkeit 2 - Delikt
Kammer für Handelssachen: Kläger erhebt Klage vor KfH
Kaufmann K schließt mit Großhändler B einen komplexen Lagervertrag (§ 354 HGB). Die Vertragsabwicklung verläuft jedoch nicht planmäßig. K möchte B auf Schadenersatz in Höhe von €45.000 verklagen.
Gerichtsstandsvereinbarung nach Streitaufkommen
Der Kläger K aus Köln führt wegen Verzugsschäden in Höhe von €17.000 zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit der B-AG (Sitz: Münster). K und B vereinbaren dann schriftlich, dass diese Rechtsstreitigkeit vor dem LG Köln stattfinden soll. K erhebt anschließend dort Klage.
Wohnortwechsel (perpetuatio fori, § 261 III Nr. 2 ZPO)
Internationaler Gerichtsstand bei Verbraucherverträgen
A aus Aachen betreibt einen Online-Shop für Musikinstrumente. Seine Homepage ist in den Sprachen Deutsch, Französisch und Niederländisch verfasst. Hobbymusiker B aus Belgien kauft dort ein Cello. A liefert. B zahlt nicht.
Gerichtsbarkeit im Arbeitsrecht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 b) ArbGG
Die Angestellte A ist krank. Chef C besucht sie um 17 Uhr zuhause und legt ihr einen Aufhebungsvertrag (Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Abfindung) vor. A unterschreibt unter dem Einfluss von Medikamenten und Müdigkeit. Als A gesund ist, möchte sie Klage auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erheben.
Öffentlich-rechtl. Streitigkeit bei einem Platzverweis durch einen Polizisten
R randaliert auf einem Straßenfest. Polizist P fordert ihn mehrmals erfolglos auf, sich zu benehmen. Dann erteilt P dem R einen Platzverweis. R möchte gerichtlich festgestellt wissen, dass der Platzverweis rechtswidrig war.
Ordentlicher Rechtsweg nach § 13 GVG
K aus München möchte gegen B mit Wohnsitz in Hamburg €2.000 einklagen, die B ihm aus einem Kaufvertrag schuldet.
Zuständigkeit am Ort der belegenen Sache
Kläger K (Wohnsitz: Berlin) und Beklagter B (Wohnsitz: Hamburg) streiten über ein Münchener Grundstück. K verlangt von B die Auflassung.
Zuständigkeit bei Widerklage
K aus Koblenz verklagt B aus Bonn auf Kaufpreiszahlung in Höhe von €4.000 vor dem Amtsgericht Bonn. Dort erhebt B Widerklage mit der Behauptung, bei der Anlieferung der gekauften Waren sei bei ihm ein Sachschaden von €5.000 entstanden.
Prorogation 2
Prorogation 1
Örtliche Zuständigkeit bei Wohnraum nach § 549 BGB
Rechtsreferendar M aus Heidelberg verbringt ein Semester als „Ergänzungsstudium“ in Speyer. Dazu mietet er in der Nähe der Uni ein möbliertes Zimmer im Haus des V. Da Ms Wohnsitz in Heidelberg verbleibt und er parallel Miete für seine Wohnung dort zahlt, gerät er bei V in Verzug. V will M verklagen.
Zuständigkeit bei Klageermäßigung
K verklagt B auf Zahlung von € 12.000 vor dem zuständigen Landgericht Köln. Sein Anwalt überzeugt ihn jedoch aufgrund der schlechten Beweislage dazu, die Klage um die Hälfte zu reduzieren. Der Klageantrag lautet nun auf Zahlung von € 6.000.
Örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für Wohnraummietsachen nach § 23 Nr. 2 lit. a GVG
V aus Hamburg vermietet M eine Wohnung in Bremen. Als M aus der Wohnung auszieht, entdeckt V schwere Schäden. M weigert sich, die Reparaturkosten in Höhe von € 11.000 zu ersetzen. V will Klage erheben.

Örtliche Zuständigkeit bei Gewerberaummiete
M mietet in Kiel bei V Büroräume für seine aufstrebende Marketing-Agentur. Das Geschäft läuft jedoch nicht gut an und M gerät in Zahlungsrückstand. V möchte Klage um ausstehende Miete in Höhe von € 12.000 erheben.
Örtliche Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung
K, wohnhaft in Karlsruhe, wird vom Berliner B auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart zusammengeschlagen. Er will B auf Schmerzensgeld in Höhe von € 2.000,00 verklagen.
Zuständigkeit bei Klageerweiterung – Zeitpunkt der Klageeinreichung nach § 4 Abs. 1 Hs. 1 ZPO
K verklagt B vor dem Amtsgericht auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von € 2.500. Kurz darauf erfährt K, dass der Schaden viel größer ist. Er erweitert die Klage auf € 11.000.
Amtshaftung – Zuständigkeit des Landgerichts nach § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG
Zuständigkeit bei selbstständiger Zinsforderung
G hat S ein Darlehen gewährt. Aus diesem sind €48,00 Zinsen angefallen, die S jedoch nicht zahlen will. G möchte die Zinsen einklagen. G möchte gleichzeitig €10.000 aus einem Kaufvertrag mit S einklagen.
Zinsen

Klage um ausstehende Miete in Höhe von 15.000 € aus der Vermietung von Büroräumen
M mietet in Kiel bei V Büroräume für seine aufstrebende Marketing-Agentur. Das Geschäft läuft jedoch nicht gut an und M gerät in Zahlungsrückstand. V möchte Klage wegen der ausstehenden Miete in Höhe von € 15.000 erheben.
Sachliche Zuständigkeit für Miet- und Pachtsachen nach § 23 Nr. 2a GVG
V aus Hamburg vermietet M eine Wohnung in Bremen. Als M aus der Wohnung auszieht, entdeckt V schwere Schäden. M weigert sich, die Reparaturkosten in Höhe von €11.000 zu ersetzen. V will Klage erheben.
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