Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Widerklage
K aus Koblenz verklagt B aus Bonn auf Kaufpreiszahlung in Höhe von €5.000 vor dem Amtsgericht Bonn. Dort erhebt B Widerklage mit der Behauptung, bei der Anlieferung der gekauften Waren sei bei ihm ein Sachschaden von €6.000 entstanden.
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Zuständigkeit bei Widerklage
K aus Koblenz verklagt B aus Bonn auf Kaufpreiszahlung in Höhe von €4.000 vor dem Amtsgericht Bonn. Dort erhebt B Widerklage mit der Behauptung, bei der Anlieferung der gekauften Waren sei bei ihm ein Sachschaden von €5.000 entstanden.
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Örtliche Zuständigkeit bei Wohnraum nach § 549 BGB
Rechtsreferendar M aus Heidelberg verbringt ein Semester als „Ergänzungsstudium“ in Speyer. Dazu mietet er in der Nähe der Uni ein möbliertes Zimmer im Haus des V. Da Ms Wohnsitz in Heidelberg verbleibt und er parallel Miete für seine Wohnung dort zahlt, gerät er bei V in Verzug. V will M verklagen.
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Zuständigkeit bei Klageerweiterung – Zeitpunkt der Klageeinreichung nach § 4 Abs. 1 Hs. 1 ZPO
K verklagt B vor dem Amtsgericht auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von € 2.500. Kurz darauf erfährt K, dass der Schaden viel größer ist. Er erweitert die Klage auf € 11.000.